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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Februar 2021
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2021

REISEN

Was Frühbucher zu Corona-Zeiten beachten sollen

Bei den aktuell eisigen Temperaturen sehnt sich so mancher nach dem Sommer und freut sich auf den Urlaub in wärmeren Gefilden. In den ersten Wochen des Jahres machen sich traditionell die Frühbucher auf Schnäppchenjagd. Wer vor einem Jahr den Sommerurlaub 2020 buchte, tat es noch mit der gewohnten Leichtigkeit, aber schon Ende Februar machten Horrornachrichten von Coronaausbrüchen auf Kreuzfahrtschiffen VerbraucherInnen nervös. Mit dem Lockdown fielen Reisen dann ganz ins Wasser und im Sommer waren es dann häufig die VerbraucherInnen selbst, die die Lust und das Geld zum Reisen verloren hatten.
Worauf man in Hinsicht auf den zweiten Coronasommer beim Buchen achten sollte, verrät Ihnen das EVZ (https://bit.ly/38YE96U).


BREXIT

Welche Folgen hat er für europäische VerbraucherInnen

Der Brexit ist vollzogen. Angefangen beim Reisepass, den es ab 1. Oktober für Reisen ins Vereinigte Königreich benötigen wird, bis zu der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) die dort nicht mehr gilt, ändert sich gar einiges für europäische VerbraucherInnen. Vieles bleibt aber auch (wenigstens vorerst) beim Alten. Wer zum Beispiel auf einem britischen Onlineshop kauft, kann weiterhin auf die Anwendung der europäischen Verbraucherrechte wie Rücktrittsrecht oder Gewährleistung zählen, und zwar nach dem Grundsatz: Richtet ein Verkäufer die eigene Tätigkeit auf VerbraucherInnen aus, die in einem bestimmten Land ansässig sind, dann ist das Recht des Landes anwendbar, in dem der/die VerbraucherIn den Wohnsitz hat. Näheres zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).

ONLINE-BETRUG

Prävention von entscheidender Bedeutung

In der Zeit von Covid-19 haben unweigerlich mehr Menschen die Welt des Internets genutzt und sich damit potenziellen Betrügereien ausgesetzt. Die einzige Waffe, diese zu verhindern, ist die vorbeugende Information.
Ob es um betrügerische Online-Trading Plattform, Angebote von Markenwaren auf Fakeshops, Streamingfallen, vermeintlichen Gewinnspielen auf sozialen Netzwerken geht: Nur wer die Gefahren kennt, kann sich auch schützen! Im Jahr 2021 wird das Europäische Verbraucherzentrum verstärkt auf Fallen im Netz hinweisen, denn Aufklärung ist unbestritten die beste Waffe, die man den kriminellen Machenschaften im Netz entgegen setzen kann. Weitere Infos zu diesem Thema gibt es auf der Seite des EVZ.


FALL DES MONATS

Vor etwa einem Jahr plante eine italienische Verbraucherin mit ihrem Mann eine Reise nach London. Leider erkrankte der Vater der Verbraucherin wenige Tage vor der Abreise schwer und musste in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Verbraucherin informierte die in Großbritannien ansässige Fluggesellschaft unverzüglich darüber, dass sie die Reise unmöglich antreten konnte und legte Nachweise über die Krankheit ihres Vaters und die Notwendigkeit der Betreuung durch sie in der Form von ärztlichen Zeugnissen vor. Die Fluggesellschaft antwortete, dass sie ihr nur die Flughafengebühren erstatten würde. Der Verbraucher wandte sich an das EVZ Italien, welches den Fall an die Kollegen im Vereinigten Königreich weiterleitete. Nach deren Intervention nahm die Fluggesellschaft ihre vorige Entscheidung zurück und erstattete der Verbraucherin den vollen Preis.