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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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Nachhaltigkeit

Nachhaltigere, austauschbare und recyclebare Batterien: Was sich in Europa ändert
Die neuen Vorschriften der Europäischen Union für Batterien sollen diese Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nachhaltiger machen – von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zur Entsorgung, zum Recycling und zur Wiederverwendung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies mehr Informationen, mehr Rückverfolgbarkeit und weniger Wegwerfmentalität: Die Verordnung sieht nämlich neue Kennzeichnungspflichten, Vorgaben zum Recyclinganteil, Sammelziele für Altbatterien sowie allgemein den Grundsatz vor, dass in Produkte eingebaute Gerätebatterien entnommen und ersetzt werden können müssen. In Italien erfolgte die nationale Umsetzung mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 29/2026, das seit dem 7. März 2026 in Kraft ist.
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/sustainability-rules-for-batteries-and-waste-batteries.html

Verkehrswesen

Maut in Österreich: Alle Neuerungen und worauf man achten sollte
Seit Januar 2023 sind beim EVZ Italien mehr als 2400 Beratungsanfragen zum Thema Maut in Österreich eingegangen. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind nach wie vor verunsichert, zudem gab es inzwischen einige wichtige Neuerungen. Die erste betrifft die Klebevignette selbst: Ab Januar 2027 wird ausschließlich die digitale Vignette gültig und erhältlich sein. Die zweite Neuerung betrifft die Preiserhöhungen: Sowohl die Preise der Vignette sowie der zusätzlichen mautpflichtigen Strecken als auch die Höhe der Zahlungsaufforderungen von Asfinag bei fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Mautzahlung wurden erhöht – der Betrag stieg von 120,00 auf 200,00 €. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, hat das EVZ Italien eine aktualisierte Informationsseite zur Verfügung gestellt.
https://www.euroconsumatori.org/de/verkehrsstrafen_mautgebuehren_broschueren_maut_vignette_osterreich

Konsum und Nachhaltigkeit

Stopp dem Greenwashing: neue Regeln für wirklich nachhaltige Einkäufe
Am 24. März 2026 ist in Italien das GvD Nr. 30/2026 in Kraft getreten, mit dem die EU-Richtlinie zur Stärkung des Verbraucherschutzes im grünen Wandel umgesetzt wird. Das Dekret richtet sich gegen irreführende Umweltpraktiken und soll die Informationen beim Kauf transparenter machen. Konkret im Visier stehen allgemeine, nicht belegbare Umweltaussagen sowie Praktiken, durch die wichtige Informationen über Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ersatzteile und Software-Updates verschleiert oder unklar dargestellt werden. Die Bestimmungen gelten ab dem 27. September 2026: Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder – in grenzüberschreitenden Fällen – bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
https://www.affarieuropei.gov.it/it/comunicazione/notizie/cdm-5-novembre-2025/

Fall des Monats

Eine Verbraucherin aus Österreich hatte für drei Tage eine Villa mit Pool in Italien für acht Personen gebucht. Bei der Ankunft erhielt sie jedoch lediglich eine einfache Ferienwohnung, deren Lage und Ausstattung erheblich von den zugesagten Leistungen abwichen: schlecht gepflegte Außenbereiche, mangelhafte Sauberkeit, defekte Ausstattung und zu wenige Schlafplätze für die gesamte Gruppe. Auch die angebotene Ersatzunterkunft war nicht angemessen, weshalb die Gruppe beschloss, wieder abzureisen; dennoch wurde der Betrag vollständig abgebucht. Nachdem die Beschwerde zunächst erfolglos geblieben war, wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum ihres Landes. Nach dem Eingreifen des EVZ Italien bot das Unternehmen schließlich einen Gutschein für einen zweitägigen Aufenthalt für alle acht Personen in einem Fünf-Sterne-Hotel derselben Hotelkette an – eine Lösung, die die Verbraucherin akzeptierte.