Verbrauchertelegramm Europaausgabe - September 2025
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 69 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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		Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe September 2025
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 69 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)SMARTPHONES
Neue EU-Vorschriften zu Energieetikett und Ökodesign in Kraft
Seit dem 20. Juni 2025 müssen alle neuen Smartphone- und Tablet-Modelle, die auf den europäischen Markt kommen, mit einem verpflichtenden Energieetikett versehen sein – ähnlich dem, das bereits für Haushaltsgeräte, Fernseher und andere Geräte verwendet wird. Hersteller müssen außerdem während eines Mindestzeitraums von sieben Jahren ab dem Datum des letzten Inverkehrbringens professionellen Reparaturdiensten den Zugang zu wichtigen Ersatzteilen garantieren. Auch Verbraucher:innen selbst sollen gängige Ersatzteile wie Akkus, Bildschirme und Ladegeräte einfach erwerben können.Die Möglichkeit, Reparaturen selbst durchzuführen, wird künftig durch einen Reparaturindex bewertet. Laut Schätzungen der EU-Kommission wird die durchschnittliche Lebensdauer von Smartphones und Tablets durch diese Regelungen von 3 auf 4,1 Jahre steigen.
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JUGENDSCHUTZ
Prototyp einer App zur Überprüfung des Alters von Internetnutzern vorgestellt
Kürzlich hat die Europäische Kommission Leitlinien zum Schutz Minderjähriger sowie den Prototyp einer App zur Altersüberprüfung für digitale Dienste vorgestellt. Die App ermöglicht es denjenigen, die auf Inhalte für Erwachsene zugreifen möchten, nachzuweisen, dass sie über 18 Jahre alt sind, wobei sie die volle Kontrolle über alle anderen persönlichen Daten wie das genaue Alter oder die eigene Identität unter vollständiger Wahrung der Privatsphäre behalten. Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich und Italien werden als Vorreiter als erste mit der Kommission an der technischen Lösung zusammenarbeiten, um nationale Altersverifizierungsanwendungen einzuführen. Der Prototyp kann dann in eine nationale App integriert werden oder als eigenständige App bestehen bleiben.E-COMMERCE
Verwaltungsstrafe gegen SHEIN wegen irreführender und unvollständiger Umweltangaben
Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat gegen SHEIN eine Strafe in Höhe von 1 Million Euro verhängt, weil das Unternehmen eine irreführende Kommunikationsstrategie hinsichtlich der Eigenschaften und der Umweltauswirkungen seiner Bekleidungsprodukte verfolgt hat. Die Behörde hat dabei die erhöhte Sorgfaltspflicht hervorgehoben, welche für das Unternehmen gilt, gerade weil es in einem Sektor („Fast und Super Fast Fashion”) tätig ist, der mit hoher Umweltbelastung verbunden ist.FALL DES MONATS
Eine Verbraucherin aus Deutschland hatte vor, mit ihrer sechs Monate alten Tochter mit einer italienischen Fluggesellschaft von Italien nach Deutschland zu fliegen. Zwei Tage vor Abflug wurde der Abflugort jedoch kurzfristig geändert. Es wurde zwar ein Shuttlebus bereitgestellt, dieser fuhr jedoch um 5:30 Uhr morgens ab, mehrere Stunden vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit was insbesondere für eine Mutter mit Baby eine erhebliche Unannehmlichkeit darstellte. Das Unternehmen bot als Entschädigung lediglich einen Gutschein an. Nach Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums Italien (EVZ) erhielt die Verbraucherin eine pauschale Entschädigung von 250 EUR, wie von der EU-Fluggastrechteverordnung vorgesehen.
