Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2026
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 21 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2026


Fluggastrechte im Luftverkehr

AGCM verhängt Geldstrafe gegen eDreams wegen unlauterer Geschäftspraktiken

Die italienische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat gegen eDreams eine
Geldstrafe von 9 Millionen Euro wegen unlauterer Praktiken im Zusammenhang mit den
Abonnements „Prime“ und „Prime Plus“ verhängt (Maßnahme PS12853).
Das Problem? Die sogenannten Dark Patterns, die vom Unternehmen eingesetzt wurden:
Werbeaktionen, die große Rabatte (bis zu 50 %) versprachen, ohne die automatischen Kosten der
Verlängerung klar zu erläutern. Gleichzeitig wurde die Kündigung durch komplizierte
Menüstrukturen und Druck, den Dienst weiter zu nutzen, erschwert.
Die Behörde stellte fest, dass die angewandten Praktiken irreführend und aggressiv waren. Daher
wurde eine Geldstrafe von 6 Millionen Euro verhängt, zu der weitere 3 Millionen Euro
hinzukommen, weil das Recht auf Widerruf behindert wurde.
Vorsicht also, wenn Sie ein „Prime“-Konto abgeschlossen haben oder abschließen möchten.
https://www.agcm.it/media/comunicati-stampa/2026/2/PS12853

Telefonie und Telekommunikation

Vorschlag zur Ausweitung von „Roam like at Home“ auf die Westbalkanländer

Die Europäische Kommission schlägt vor, das System „Roam Like at Home“ auf die
Westbalkanländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien
und Serbien) auszuweiten und Verhandlungen über bilaterale Abkommen aufzunehmen.
Wenn der Vorschlag angenommen wird, können Sie beim Reisen zwischen der EU und den
Westbalkanländern telefonieren, SMS versenden und mobile Daten nutzen, ohne zusätzliche
Roamingkosten zu zahlen
– es gelten lediglich die Inlandstarife, so wie es bereits heute zwischen
den EU-Mitgliedstaaten der Fall ist.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wurde das günstigeres Reisen, Arbeiten oder Studieren
ohne unangenehme Überraschungen auf der Telefonrechnung bedeuten.
Der Rat der EU muss
nun entscheiden, ob er die Verhandlungen genehmigt. Es lohnt sich daher, die weiteren
Entwicklungen im Blick zu behalten.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_474

Soziale Medien

Laut EU-Kommission macht TikTok abhängig und gefährdet die Gesundheit

Eltern und Jugendliche sollten aufmerksam sein: Die Europäische Kommission wirft TikTok vor,
gegen den Digital Services Act (DSA) zu verstoßen. Grund dafür ist ein Design, das gezielt
Abhängigkeit fördern kann, etwa durch endloses Scrollen, Autoplay und Push-Benachrichtigungen,
die Nutzerinnen und Nutzer stundenlang – besonders nachts – an die App binden können.
Dies kann Risiken für das körperliche Wohlbefinden und die psychische Gesundheit,
insbesondere von jungen Menschen, mit sich bringen. Laut Kommission fehlen wirksame
Schutzmaßnahmen wie verpflichtende Pausen oder solide Elternkontrollen, obwohl Daten auf
entsprechende Risiken hinweisen.
TikTok drohen nun erhebliche Sanktionen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes. Verbraucher
können selbst Maßnahmen ergreifen: Zeitlimits für die Nutzung der App einstellen, die Funktion
Family Pairing aktivieren und die Nutzung überwachen. In Italien können Probleme zudem der
Wettbewerbsbehörde AGCM oder der Datenschutzbehörde gemeldet werden.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_312

Fall des Monats

Eine Verbraucherin verfügte über ein Guthaben von 100 Euro, das mit ihrem Konto bei einer
niederländischen Reisebuchungsplattform verbunden war. Eines Tages stellte sie jedoch fest, dass
dieses Guthaben ohne ihre Zustimmung verwendet worden war, um zwei Flugbuchungen nach
Indonesien im Namen ihr unbekannter Personen vorzunehmen.
Die Verbraucherin kontaktierte sofort die Buchungsplattform, um den Vorfall zu melden und die
Wiederherstellung ihres Guthabens zu verlangen, erhielt jedoch keine konkrete Antwort.
Daraufhin wandte sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, das die
Beschwerde an die Kolleginnen und Kollegen des EVZ Niederlande weiterleitete. Nach deren
Intervention stellte die Plattform das Guthaben von 100 Euro im Wallet der Verbraucherin wieder
her.
Die Plattform empfahl der Verbraucherin jedoch, die Zwei-Faktor-Authentifizierung sowohl für
das Plattformkonto als auch für das E-Mail-Konto zu aktivieren, ihre Passwörter zu ändern und
dieselben Zugangsdaten nicht für mehrere Dienste wiederzuverwenden.