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Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Oktober 2026
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 76 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Oktober 2026

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 76 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)

GREENWASHING

Seit 27. September: neue EU-Regeln gegen Greenwashing

Seit dem 27. September 2026 gelten die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung
der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die neuen Regeln verpflichten Händler zu
besseren Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte und bringen
zusätzlichen Schutz vor Greenwashing und frühzeitiger Obsoleszenz, also davor, dass Produkte
vorzeitig unbrauchbar werden. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 27. März 2026 Zeit, die
Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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GEWÄHRLEISTUNG

Neuer EU-Gewährleistungshinweis und Label „EU GARAN“

Seit dem 27. September finden Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa in Geschäften
und Online-Shops einen einheitlichen EU-Hinweis zu ihren Rechten aus der gesetzlichen
Gewährleistung
. Die Kommission hat außerdem das freiwillige Label „EU GARAN“ eingeführt.
Es kennzeichnet Produkte mit einer kostenlosen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie von mehr
als zwei Jahren. Der Hinweis erinnert unter anderem daran, dass die gesetzliche
Gewährleistung für Waren in der EU in der Regel mindestens zwei Jahre beträgt. Nationale
Rechtsordnungen können auch längere Fristen vorsehen.
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SOCIAL MEDIA UND MINDERJÄHRIGE

EU Kids Act: mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für den EU Kids Act angenommen. Demnach
sollen Kinder unter 13 Jahren soziale Medien nicht mehr eigenständig nutzen dürfen
. Für
Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren sind „Mini-Accounts“ mit elterlicher Kontrolle
vorgesehen, vollständig eigenständige Konten erst ab 15 Jahren. Die Plattformen sollen
nachweisen müssen, dass ihre Dienste von vornherein sicher gestaltet sind („Safety by
Design“). Die Beweislast läge damit bei ihnen und nicht bei den Nutzerinnen und Nutzern.
Zudem sollen Mechanismen wie endloses Scrollen oder nächtliche Benachrichtigungen für
Minderjährige verboten werden.
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FALL DES MONATS
Ein italienischer Verbraucher kaufte auf einer bekannten Online-Plattform ein hochwertiges
Smartphone. Später entschied er sich, es zurückzugeben. Er schickte das Gerät zurück, und
laut Sendungsverfolgung wurde das Paket dem Händler zugestellt. Dann kam die
Überraschung: Das Unternehmen verweigerte die Rückerstattung mit der Begründung, das
Paket sei leer angekommen. Der Verbraucher wandte sich daraufhin an das EVZ Italien. Da das
Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Land hat, schaltete das EVZ Italien das
europäische Netzwerk ECC-Net ein und bat das EVZ Luxemburg, direkt mit dem Unternehmen
Kontakt aufzunehmen. Schließlich erstattete das Unternehmen dem Verbraucher den vollen
Kaufpreis von 1.700 Euro.