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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - September 2026
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 69 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe September 2026

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 69 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)

Künstliche Intelligenz

Neue Transparenzpflichten in Kraft getreten (AI Act)

Seit dem 2. August 2026 gelten die wichtigsten Transparenzpflichten der europäischen
Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung bzw. AI Act), während der Zeitplan für
die komplexeren Vorgaben zu Hochrisiko-Systemen Änderungen erfahren hat. Für die
europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten diese neuen Regeln einen
wichtigen Schritt hin zu mehr digitaler Mündigkeit: KI-Systeme, die direkt mit Menschen
interagieren – etwa Chatbots oder virtuelle Assistenten –, müssen künftig klar offenlegen, dass
es sich um Künstliche Intelligenz handelt. Darüber hinaus müssen künstlich erzeugte oder
manipulierte Inhalte – die sogenannten Deepfakes in Bild, Ton oder Text – eindeutig
gekennzeichnet werden, um Täuschungen zu vermeiden und den Nutzerinnen und Nutzern
fundierte Entscheidungen im Netz zu ermöglichen.

Mehr dazu:Der europäische Rechtsrahmen für KI (Europäische Kommission)

Urlaub auf Raten (Buy Now, Pay Later):

Vorsicht vor Überschuldung

Die Ratenzahlung, bekannt als Buy Now, Pay Later (BNPL), ist bei Reiseanbietern – besonders
online – immer weiter verbreitet. Sie lässt einen Urlaub zwar erschwinglicher erscheinen,
verschiebt aber lediglich Kosten, die sich die Verbraucherinnen und Verbraucher womöglich gar
nicht leisten können, und erhöht so das Risiko einer Überschuldung. Schätzungen zufolge
haben bereits 2 von 10 Italienern BNPL genutzt, um ihren Urlaub zu finanzieren. Das System
streckt den Betrag sofort vor– meist in 3 oder 4 zinsfreien Raten –, ohne vorab die Bonität der
Kundschaft zu prüfen. Diese schnelle digitale Abwicklung begünstigt Impulskäufe und den
gleichzeitigen Abschluss mehrerer Finanzierungen und verschleiert, dass man in Wirklichkeit
eine echte finanzielle Verbindlichkeit eingeht, die bei Zahlungsverzug empfindliche
Verzugsstrafen nach sich zieht. Zudem erschwert der zwischengeschaltete
Finanzierungsdienstleister die Lösung möglicher Streitfälle, weil unklarer wird, an wen man sich
bei Beschwerden oder Rückerstattungen rund um die Reise wenden muss. Wie Stefano
Albertini (EVZ Italien) und Gunde Bauhofer (VZS) betonen, bedeutet die Wahl von BNPL den
Abschluss eines vollwertigen Finanzierungsvertrags – also eine finanzielle Verpflichtung, die
auch nach dem Ende der Reise weiterläuft.

Mehr dazu: https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/971

Schluss mit Greenwashing

Neue Regeln für Umweltaussagen

Ab Herbst 2026 – konkret ab dem 27. September – kommen die neuen europäischen
Vorschriften voll zur Anwendung, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden
Umweltaussagen schützen sollen und in Italien mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr.
30/2026 (D.Lgs. 30/2026) umgesetzt wurden. Unternehmen dürfen dann allgemeine
Bezeichnungen wie „umweltfreundlich", „grün" oder „umweltschonend" nicht mehr verwenden,
ohne wissenschaftliche und zertifizierte Nachweise vorzulegen. Ebenso verboten sind
Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Die
Regelung stellt sicher, dass ökologische Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger auf
echten, überprüfbaren Informationen beruhen, und wirkt irreführenden Marketingstrategien
entgegen, um einen transparenteren Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit zu fördern.

Mehr dazu:Schluss mit Greenwashing: Wie die EU Umweltaussagen reguliert (Europäisches
Parlament)


Fall des Monats

Mietwagen und Zusatzkosten für Verkehrsstrafen

Ein deutscher Verbraucher erhielt, nachdem er in Italien ein Auto gemietet hatte, über die
Autovermietung zwei Bußgeldbescheide – zuzüglich 25 Euro „Bearbeitungsgebühr" je Verstoß.
Da er die Belastung für ungerechtfertigt hielt, wandte er sich an das EVZ Bozen. Unsere
Beraterinnen und Berater forderten das Unternehmen auf, diese Kosten zu stornieren, denn
solche pauschalen Zusatzgebühren gelten sowohl im Verwaltungs- als auch im
Gerichtsverfahren als missbräuchliche Klausel. Nach unserem Eingreifen stornierte die
Autovermietung beide Rechnungen aus Kulanz vollständig.