Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Oktober 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 68 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


EVZ

Bilanz der Sommerreklamationen

Vom meteorologischem Standpunkt her kann man den Sommer 2014 wohl nur als lauwarm bezeichen, beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen liefen jedoch trotzdem die Telefone heiß: Im Zeitraum vom 20. Mai bis zum 20. September 2014 haben die Beraterinnen des EVZ etwa 1.100 Verbraucher mit Informationen und Beistand versorgt. Besonders reklamationsanfällig waren die Bereiche Flugverkehr und Autoverleih. Verbraucher auf Reisen finden auf der lnternetseite des EVZ Bozen nützliche Infos. Weiters findet man dort dort zahlreiche Musterbriefe für Reklamationen an Hotels, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften zum herunterladen. Lesen Sie mehr!


PASSAGIERRECHTE

Neue Online-Broschüre des EVZ

Die europäische Gesetzgebung schützt die Reisenden im EU-Ausland an Bord von Schiffen, Zügen, Bussen und Flugzeugen. Während der Reise kann es zu Verspätungen oder Streichungen kommen, aber auch der Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks treten nicht selten auf. Dafür gibt es Rechte die in jedem Land der EU gültig sind: dem entsprechend sind diese Rechte für alle Bürger der EU gleich und es macht keinen Unterschied, ob man nun das Gepäck nicht am Flughafen in Prag an kommt, oder ob der Flug schon in Paris gestrichen wird.
In unserer Broschüre im PDF-FORMAT finden Sie übersichtlich zusammengefasst nützliche Informationen zu Ihren Rechten als Reisende in der EU.


KOSTENFALLEN IM INTERNET

Auf Gewinnspiel folgt Rechnung - Achtung vor Kostenfallen in sozialen Netzwerken...

Anna ist 15 Jahre alt und nutzt wie eine Vielzahl Jugendlicher das soziale Netzwerk Facebook um sich mit ihren Freunden auszutauschen. Als sie von einer Freundin in der Form einer Einladung zu einer Veranstaltung Werbung für ein Gewinnspiel erhält, ist sie interessiert: Es gibt schließlich 100.000 iPhones zu gewinnen. Anna befolgt die Anweisungen: Sie soll die Einladung schnell an alle ihre Facebookfreunde weiterleiten, dann die gewünschte Farbe des Smartphones auswählen und noch ihre Daten in ein Onlineformular eingeben und sich registrieren. Einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Anmeldung kann Anna nicht erkennen. Es folgt zunächst eine Anmeldebestätigung mittels E-Mail und einige Tage später dann, oh Schreck, eine Rechnung mit der Post mit einer Forderung über 35,70 EUR für die Einrichtung des Accounts. Hier finden Sie Tipps des EVZ für junge Internetnutzer und ihre Eltern.


FALL DES MONATS

Im August 2013 machte Frau Mariella zusammen mit einer Freundin Urlaub in einem Hotel in Frankreich an der schönen Cote d'Azur. In der Nacht schlichen sich Diebe ins Zimmer der Freundinnen, ohne dabei Fenster oder Türen aufzubrechen und stahlen 500 € in bar. Als Frau Mariella sich am nächsten Morgen vom ersten Schreck erholt hatte, meldete sie den Vorfall sofort dem Hotelmanagement und erstattet Anzeige bei der örtlichen Gendarmerie. Nach ihrem Urlaub sendete sie dann eine Schadenersatzforderung an das Hotel, wie vom internationalen Übereinkommen über die Haftung des Gastwirts vorgesehen. Die Versicherung des Hotels reagierte ablehnend, denn laut deren Ansicht gelte die Haftung nur bei Gegenständen, die dem Hotel ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Unsere Kollegen des EVZ Frankreich haben der Versicherung erklärt, dass Gastwirte für jegliche Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von Sachen, die der Gast in den Betrieb eingebracht hat, haften. Nach mehreren Interventionsschreiben konnten unsere Kollegen vor ein paar Tagen das gewünschte Ergebnis erzielen: das Hotel in Frankreich hat die 500 EUR an Frau Mariella überwiesen!