Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2024
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2024

E-COMMERCE

Risiken und Vorsichtsmaßnahmen beim Kauf von chinesischen Plattformen

Durch extrem niedrige Preise und die Möglichkeit, an ansonsten unauffindbare oder unerschwingliche Artikel zu kommen, sind neue Marktplätze, die häufig in China angesiedelt sind, immer mehr auf dem Vormarsch, besonders bei den ganz jungen Verbraucher:innen. Ob hier wirklich ein gutes Geschäft gemacht wird, ist jedoch fraglich. Produktfälschungen, nicht einforderbare Gewährleistungsrechte und mangelnde Produktsicherheit sind nur einige der Problematiken, die den Shoppingrausch trüben können. Lesen Sie mehr dazu auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).

VORSICHT FALLE

Kostenfalle Online-Coachingverträge

Finanziellen Wohlstand erreichen, ohne zu arbeiten, ein Coach von Profisportler:innen oder ein renommierter Ernährungscoach werden: Das sind nur einige der Versprechen von Coaching-Videos, also Online-Tutorials, in denen angebliche Influencer:innen ihren Followern die Geheimnisse ihres eigenen finanziellen oder persönlichen Erfolgs verraten. Doch wie so oft ist nicht alles Gold, was glänzt. Einmal bezahlt, stellen die Neulinge fest, dass das Geheimnis des Geldverdienens in Wirklichkeit darin besteht, andere leichtgläubige Personen auf die Plattform zu locken, damit sie den Coaching-Videos folgen. Beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) gingen zahlreiche Meldungen über abgeschlossene Verträge für Online-Coaching-Kurse ein, von denen die betroffenen Verbraucher:innen nicht mehr zurücktreten konnten. Lesen Sie auf der Webseite des EVZ, was es damit auf sich hat.

GEOBLOCKING

EU Parlament strebt Änderungen an

Die Verordnung zum Geoblocking 2018/302/EU verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen Verbraucher:innen aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen (sog. Re-Routing) oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen. Es gibt aber immer noch Bereiche in denen Geoblocking erlaubt ist. Das EU-Parlament will versuchen, diese verbleibenden Beschränkungen im Binnenmarkt zu beseitigen. Die grenzüberschreitende Paketzustellung ist zum Beispiel in der Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben, und das Streamen von audiovisuellen Inhalten, wie Filme, Serien, Sportveranstaltungen ist ebenfalls vom Verbot der Beschränkung ausgenommen. Hier sollen EU Kommission und Mitgliedstaaten prüfen, ob und wie diese Grenzen fallen können. Es bleibt aber fraglich, ob in absehbarer Zeit europäische Verbraucher:innen audiovisuelle Inhalte europäischer Sendeanstalten von überall aus gestreamt und angesehen werden können.

FALL DES MONATS
Eine italienische Verbraucherin hatte auf einem spanischen Flugbuchungsportal Tickets für einen Wochenendtrip nach Marseille gebucht und über das Portal bezahlt. Am Tag der Abreise kam jedoch die böse Überraschung, der Flug der irischen Fluggesellschaft wurde gestrichen und zwar auf Grund eines Fluglotsenstreiks in Frankreich. Der Verbraucherin wurde zwar ein Ersatzflug am nächsten Abend angeboten, diesen lehnte sie aber ab, denn nur für einen Tag hätte sich die Reise nicht ausgezahlt. Die Verbraucherin hätte aber auf jeden Fall die Erstattung des Gesamtpreises für den Hin- und Rückflug erhalten sollen, dabei kam es jedoch zu Schwierigkeiten. Die Fluggesellschaft hatte ihr mitgeteilt, dass der Betrag auf ihrem “Wallet” gutgeschrieben worden sei, dem war aber nicht so. Möglicherweise war der Betrag im “Wallet” des Vermittlers gelandet. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren konnte der Verbraucherin hier helfen und nach einem Interventionsschreiben des irischen Europäischen Verbraucherzentrums überwies die Fluggesellschaft der Verbraucherin den geschuldeten Betrag auf ihr Bankkonto.