Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Mai 2016

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


E-COMMERCE

Online-Ticketkauf für Sportveranstaltungen... Vorsicht vor Lockangeboten!

Sport begeistert! Allerdings sollten Sie sich beim Online-Ticketkauf nicht von der Begeisterung blenden lassen, da gefälschte Tickets und Scheinverkäufer immer auf der Lauer liegen! Hier einige Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums - Büro Bozen, um böse Überraschungen zu vermeiden: Drucken Sie eine Kopie der Unterlagen des Buchungsvorgangs aus und bewahren Sie diese auf oder speichern Sie die dazugehörigen Screenshots, seien Sie bei Angeboten für Last-Minute-Tickets und beim sogenannten secondary ticketing misstrauisch, kaufen Sie nur auf offiziellen Seiten, bezahlen Sie die Tickets mit Kreditkarte. Das EVZ Deutschland informiert Sie hier über alles Wissenswerte als Verbraucher zur Euro 2016. Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum - Büro Bozen.


E-COMMERCE

Kreditkartenzahlungen bei Online-Käufen - Vorschlag zur Gesetzesänderung

Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet für ihre Einkäufe und bezahlen dort mit Kreditkarte. Die Verbraucherschützer sind daher der Ansicht, dass der Schutz bei Online-Kreditkartenzahlungen erhöht werden muss. Bisher allerdings sieht das italienische Gesetz die Rückerstattung des Geldes an den Karteninhaber nur in zwei Fällen vor, und zwar bei unberechtigten Abbuchungen und bei berechtigten, jedoch falsch ausgeführten Abbuchungen von der Kreditkarte.
Die VZS und das EVZ haben daher gemeinsam einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet und diesen dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterbreitet. Wird dieser angenommen, kann der Käufer in Zukunft bei einer Bezahlung mit Kreditkarte, auch im Falle einer fehlenden Lieferung der bereits bezahlten Ware oder Dienstleistung innerhalb der vereinbarten Frist oder im Falle eines Konkurses des Unternehmens auf das Chargeback, also die Rückerstattung durch das Kreditkartenunternehmen, pochen. Weitere Informationen finden Sie auf der hier.


E-COMMERCE

Senkung der Roaminggebühren

Schon seit Jahren hat die EU die Realisierung des Binnenmarktes im Bereich Telekommunikation anvisiert, um die Verbraucher vor exorbitanten Handy-Rechnungen zu schützen. Seit dem 30. April wurden die Roaminggebühren ein letztes Mal gesenkt, um sie dann ab 15. Juni 2017 komplett abzuschaffen. Roaming bedeutet, dass der Verbraucher das Netz eines fremden Mobilfunkanbieters benutzt.Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrum Bozen.


Fall des Monats
Zum ersten Mal beschließt Herr M., gemeinsam mit seinem geliebten Vierbeiner mit dem Flieger zu verreisen. Es handelt sich hier nicht um ein großes Tier, sondern um ein Schoßhündchen, für das ein kleiner Käfig und das entsprechende Flugticket genügen (würden!). Herr M. bestellt die Flugtickets für die gesamte Familie: Ehefrau, Sohn und Hund. Um Zeit zu gewinnen, macht er von der Möglichkeit Gebrauch, den Check-in online durchzuführen. Als er sich jedoch am Abfluggate befindet, teilt ihm das Bodenpersonal der spanischen Fluggesellschaft mit, daß bei einer Reise mit Hund kein online-check-in möglich ist. Herr M. wundert sich, warum man ihm dann diese Möglichkeit überhaupt eingeräumt hatte und schickt natürlich sofort - mit Hilfe des Europäischen Verbraucherzentrum Bozen - eine Beanstandung an die Fluggesellschaft und verlangt die Rückerstattung des Flugtickets und aller anderen Spesen, die aus der Rückkehr nach Hause und dem neuerlichen Abflug samt Hund am nächsten Tag (diesmal ohne online-check-in!) entstanden sind. Die Fluggesellschaft ist bereit, das Ticket zu ersetzen, aber keine weiteren Spesen.