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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Oktober 2023
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 76 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Oktober 2023

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 76 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)

GEWÄHRLEISTUNG

Der Leitfaden des Europäischen Verbraucherzentrums

Die gesetzliche Gewährleistung ist - wie viele wissen - das Recht, das Verbraucher:innen ge-genüber den Verkäufer:innen geltend machen können, wenn sich die gelieferte Ware als mangelhaft erweist oder Eigenschaften aufweist, die nicht dem Vertrag entsprechen. Verkäu-fer:innen haften für Mängel, die innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung der Ware auftreten. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf auf, so wird - bis zum Beweis des Gegenteils - vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat einen Leitfaden verfasst, der alles Wissenswerte zum Thema Gewährleistung beinhaltet.

DIGITALE MÄRKTE

Mehr Pflichten für Gatekeeper

Der „Digital Service Act“ der EU sieht besondere Pflichten für sogenannte Gatekeeper vor. Das sind Portale, die eine starke wirtschaftliche Position mir Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, zahlreiche Nutzer:innen mit ebenso zahlreichen Unternehmen verbinden und eine gefestigte Position auf dem Markt haben. Konkret hat die Europäische Kommission folgende Unternehmen als Gatekeeper eingestuft: Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (Tiktok), Meta (Facebook) und Microsoft. Diese Unternehmen dürfen nun unter anderem nicht mehr Dienstleistungen und Produkte, die sie selbst anbieten, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf ihren Plattformen angeboten werden, bevorzugt reihen. Sie dürfen auch nicht mehr Nutzer:innen daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen und Endnutzer:innen außerhalb ihres Plattformdienstes zum Zwecke gezielter Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung nachverfolgen. Was Gatekeeper sonst noch tun und unterlassen müssen, können Sie auf der Webseite der EU-Kommission nachlesen.

Der Podcast des EVZ

Die Tipps des EVZ als Audioversion

Es gibt Neuigkeiten für jene, die die Arbeit des Europäischen Verbraucherzentrums verfolgen. Die erste Folge von UE´Consumatore, des nagelneuen Podcasts des EVZ, ist erschienen: Ein monatliches Stelldichein, welches den Verbraucher:innen in Italien und Europa gewidmet ist und sie auf eine Reise zu den Themen Verbraucherrecht, Nachhaltigkeit und Inklusion mitnimmt. Sie können uns jeden Monat im Audioformat auf allen bekannten Plattformen verfolgen. Hier erfahren Sie, wo Sie uns folgen können.

FALL DES MONATS
Ein französischer Verbraucher hatte von einem italienischen Online-Händler ein E-Bike um 1.079 Euro gekauft. Als das Fahrrad geliefert wurde, fand er keine Rechnung. Da laut französischem Recht Verkäufer:innen zur Ausstellung eines steuerrechtlichen Belegs, auch im Online-Bereich, verpflichtet sind, war er davon ausgegangen, dass er einen solchen erhalten würde und fragte beim Verkäufer nach. Es erfolgte jedoch keine Rückmeldung.
Über das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich wurde das EVZ Italien um eine Intervention beim italienischen E-Bike-Verkäufer gebeten. Die Rechtsberaterin am EVZ Italien informierte die französische Kollegin zunächst darüber, dass in Italien Online-Shops nicht automatisch zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet sind und eine solche bereits bei der Bestellung angefragt werden muss. Unser Zentrum war aber gerne zu einem Lösungsversuch bereit und konfrontierte den Online-Verkäufer mit der Anfrage des französischen Verbrauchers. Dieser antwortete uns noch am selben Tag, war sofort bereit, eine Rechnung auszustellen und gab an, keine Anfrage vonseiten des Verbrauchers erhalten zu haben.
Wie auch immer: Gut zu wissen, dass immer mehr Unternehmen bereit sind, mit Verbraucherzentren wie dem unseren zusammen zu arbeiten und gemeinsam eine Lösung zu finden.