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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2023
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 21 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe März 2023

MAUTSYSTEME IN DER EU

Flut von Zahlungsaufforderungen und Strafen aus Österreich

Seit Mitte Januar 2023 hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien zahlreiche Meldun-gen über Zahlungsaufforderungen hauptsächlich aus Österreich für angeblich nicht bezahl-te Mautgebühren erhalten. Viele Autofahrer:innen berichten jedoch, dass sie die Maut bar be-zahlt haben, aber angesichts der verstrichenen Zeit weder den Zahlungsbeleg noch die Kopie der digitalen Vignette zum Nachweis finden oder dass sie die Vignette an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs korrekt angebracht haben. Solche Anfragen hängen wohl mit der EU-Richtlinie Nr. 520/2019 zusammen: Autobahnbetreiber erhalten nun leichter Zugang zu den Daten der Fahr-zeughalter:innen, um die Zahlung einer nicht gezahlten Mautgebühr verlangen zu können. Lesen Sie auf der Webseite des EVZ, was es bei der Nutzung von mautpflichtigen Straßen im Ausland zu beachten gilt.

INFLUENCER MARKETING

Was das ist und welche Risiken es birgt

Influencer Marketing ist insbesondere in den sozialen Netzwerken ein weitverbreitetes Phänomen. Durchschnittsverbraucher:innen entscheiden aufgrund verschiedener Faktoren, wie sie ihr Geld ausgeben, einer davon ist der so genannte "soziale Beweis" (social proof): ein psychologischer Mechanismus, der Nutzer:innen in ihren Kaufentscheidungen bestärkt, weil andere Personen die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen bereits gekauft haben. Für Verbraucher:innen kann es riskant sein, sich gedankenlos auf jene Influencer:innen zu verlassen, denen sie folgen, ohne sich des psychologischen Mechanismus bewusst zu sein, der dabei angewendet wird. Neben seriösen Influencer:innen, gibt es auch solche, die unseriös sind oder sich wenig um die Ethik kümmern, mit der sie Produkte bewerben. Außerdem machen auch Influencer:innen, wie jede und jeder von uns, nicht immer das Richtige, und so kann es vorkommen, dass auch weniger vertrauenswürdige Unternehmen beworben werden. Tatsächlich ist die Welt des Influencer Marketings immer noch kaum geregelt und in Erwartung einer genaueren Reglementierung in der Zukunft, sollte uns bewusst sein, dass beim Influencermarketing verkaufsfördernde Strategien angewandt werden. Mehr zum Thema unter.

TICKETKAUF IM INTERNET

Das richtige Ticket: Eine Kampagne der AGCOM

Immer mehr Verbraucher:innen kaufen Tickets für Veranstaltungen, Sportevents und Konzerte im Internet. Nicht immer wenden sie sich dabei an die offiziellen Seiten der Veranstalter oder den offiziellen Vorverkaufsstellen, sondern gelangen mitunter auf nicht autorisierte sogenannte „secondary ticketing“ Seiten und kaufen dort zu einem oft überhöhten Preis. Eine Kampagne der Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) mit dem Hashtag #ilbigliettogiusto möchte Verbraucher:innen darüber aufklären.

FALL DES MONATS
Eine italienische Verbraucherin bestellte bei einem deutschen Webshop ein Paar Schuhe. Die Bezahlung erfolgte per Nachnahme, also in bar, an den Kurier. Da die Schuhe nicht passten, informierte die Verbraucherin den Verkäufer schriftlich über ihren Willen, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Anschließend füllte sie den Rücksendeschein inklusive ihrer Bankdaten aus und übergab das Paket dem Kurier für die Rücksendung. Obwohl dieser bestätigen konnte, dass das Paket wieder beim Shop angekommen war, ließ die Rückerstattung des Kaufpreises auf sich warten. Daher hakte die Verbraucherin beim Unternehmen nach. Dieses verweigerte die Rückerstattung mit der Begründung, das Paket sei automatisch retour geschickt worden, da der Kurier es nicht habe zustellen können. Nach Ansicht des Unternehmens sei keine Bezahlung erfolgt, somit gäbe es auch keine Rückerstattung. Obwohl die Verbraucherin eindeutig belegen konnte, dass sie das Paket bezahlt und in Empfang genommen und einige Tage später dem Kurier wieder übergeben hatte, stieß sie beim Verkäufer auf taube Ohren und wandte sich schließlich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien. Mit Hilfe des EVZ Deutschland gelang es uns, die Beschwerde zu lösen: Das Unternehmen erstattete der Verbraucherin den Kaufpreis mittels Banküberweisung.