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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2026
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 5 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2026

E-COMMERCE

Können online gekaufte Weihnachtsgeschenke zurückgegeben werden?
Die online gekauften Geschenke haben den Beschenkten nicht gefallen? Prüfen Sie, ob Sie noch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen können. Der Rücktritt ist in der Regel nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung möglich. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass sich diese Frist um 12 Monate verlängert, wenn der Verkäufer nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht informiert, und somit erst nach 12 Monaten und 14 Tagen nach Lieferung abläuft. Einige Online-Shops und Plattformen gewähren längere Widerrufsfristen als gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie nach dem Auspacken des Geschenks feststellen, dass es beschädigt ist, von der Bestellung abweicht oder nicht funktioniert, können Sie stattdessen die gesetzliche Gewährleistung geltend machen, indem Sie den Mangel dem Verkäufer melden und als Abhilfe eine Reparatur, einen Ersatz oder, falls dies nicht möglich ist, eine Rückerstattung oder eine Preisminderung verlangen.
https://www.euroconsumatori.org/de/einkaufen_ecommerce

 

REISEN

Skiurlaub in Österreich nicht ohne Versicherungsschutz
Im vergangenen Winter meldeten sich einige Verbraucherinnen und Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, weil sie überraschend hohe Rechnungen für Hubschrauberbergungen nach Freizeitunfällen am Berg in Österreich zugeschickt bekommen haben. Es ging dabei um mehrere Tausend Euro, in einem Fall wurden fast 13.000 Euro in Rechnung gestellt. Oft wird irrtümlich davon ausgegangen, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auch die Kosten für die Hubschrauberrettung abdeckt, dem ist aber leider nicht immer so. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig um einen angemessenen Versicherungsschutz zu kümmern.
https://www.euroconsumatori.org/de/news_de/943

 

E-COMMERCE

Das Instrument zur Meldung von Online-Betrug im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste
Die Verordnung über digitale Dienste hat für Online-Plattformen in der EU die Verpflichtung eingeführt, einen einfachen und zugänglichen Meldemechanismus einzurichten, der es allen ermöglicht, illegale Inhalte wie Betrug, gefälschte Produkte oder verdächtige Angebote zu melden. Die Plattformen müssen die Meldungen unparteiisch und zeitnah prüfen, das Ergebnis mitteilen und Einspruchmöglichkeiten über ein internes Beschwerdeverfahren der Plattform oder eine unabhängige Streitbeilegungsstelle anbieten. Die Meldefunktion muss für alle leicht auffindbar und nutzbar sein, auch ohne technische oder juristische Kenntnisse.
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/dsa-notice-and-action-mechanism

 

FALL DES MONATS

Eine portugiesische Verbraucherin hatte einen Mietwagen für eine Reise nach Italien gebucht. Der Anbieter hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Voraussetzung für die Abholung des Fahrzeugs den Besitz eines gültigen Führerscheins angegeben. Die Verbraucherin zog es vor, ihren materiellen Führerschein in Portugal zu lassen, und war der Meinung, dass der digital auf ihrem Smartphone abgespeicherte Führerschein ausreichend sei. Bei der Abholung des Fahrzeugs wurde ihr aber aufgrund des fehlenden materiellen Dokuments kein Auto ausgehändigt. Alle Diskussionen und nachfolgenden Kontakte mit der Autovermietung führten zu keiner Lösung: In der Zwischenzeit wurde der Betrag von 530,00 Euro für die Buchung dennoch eingezogen.
Die Verbraucherin wandte sich an das Europäische Verbraucherzentrum Portugal, das den Fall an das EVZ Italien weiterleitete, das sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzte. Infolge dieser Intervention erhielt die Verbraucherin die vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags.