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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 92 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2022

E-COMMERCE

Das Europäische Verbraucherzentrum gibt Tipps zum sicheren Online-Shopping

Angesichts des allgemeinen Preisanstiegs wird beim Kauf von Weihnachtsgeschenken im Internet die Suche nach dem besten Preis immer wichtiger. Hinter Slogans wie "Bestpreisgarantie" verbergen sich jedoch oft falsche Versprechungen und manchmal sogar Betrug und Täuschung. Der Preis ist nicht immer tatsächlich ermäßigt, auch wenn es den Anschein hat, die Bewertungen sind manchmal gefälscht, und wenn auf der Website des Shops verpflichtende Informationen fehlen, z. B. Informationen über Gewährleistung und Rücktrittsrecht oder sogar Informationen zur Identität und der geografische Anschrift des Shops, ist es besser, woanders zu kaufen. Anlässlich des Black Friday hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) fünf Tipps zum sicheren Online-Shopping veröffentlicht, diese gelten natürlich auch zu anderen Zeiten im Jahr.


BETRUG IM INTERNET

Vorsicht bei Pellets und Brennholzangeboten

Die Energiekrise inspiriert augenscheinlich auch Kriminelle im Internet: Sie bieten Pellets und Brennholz zu verhältnismäßig günstigen Preisen an, und akzeptieren meist nur eine Banküberweisung als Zahlungsmittel. Sie verwenden dabei manchmal sogar den Namen, die Adresse und sogar die Mehrwertsteuernummer von anderen, tatsächlich existierenden Unternehmen und erwecken somit den Anschein von Seriosität. Die Ware kommt aber nie an, das Geld hingegen ist unwiederbringlich weg. Auch das EVZ hat einige Meldungen von Betroffenen erhalten, die so einige Tausend Euro für nie gelieferte Pellets verloren haben. Wie man Onlinebetrügereien erkennt und vermeidet, können Sie auf der Webseite des EVZ nachlesen.


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FALL DES MONATS
Ein belgischer Verbraucher hatte seinen Tauchurlaub in Italien verbracht. Auf dem Rückweg kam es jedoch zu einer unliebsamen Überraschung. Um zum Abflughafen zu gelangen, nutzte der Verbraucher den Dienst eines Busunternehmens. Seine drei Gepäckstücke, darunter eine Tasche mit seiner teuren Taucherausrüstung, verstaute er im Kofferraum des Busses. Erst als der Bus bereits eine Weile auf einer kurvenreichen Straße gefahren war, wurde bemerkt, dass eine Kofferraumklappe offen war. Die Tasche mit der Tauchausrüstung war während der Fahrt herausgefallen und verloren gegangen. Der Verbraucher verlangte vom Busunternehmen eine Entschädigung, aber dieses verwies auf die Versicherung, welche aber die Übernahme des Schadens ebenfalls verweigerte, da der Selbstbehalt des Busunternehmens zu hoch war. Der Verbraucher wandte sich in der Folge an sein Europäisches Verbraucherzentrum in Belgien, welches den Fall an das EVZ Italien weiterleitete. Dieses intervenierte beim Busunternehmen und konnte es schließlich davon überzeugen, eine Entschädigung über 2000 Euro zu zahlen.