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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Mai 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 37 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2022

AUF DER FLUCHT VOR DEM KRIEG

Strafe wegen nicht deklarierter Ersparnisse

Über eine ukrainische Staatsbürgerin wurde eine Geldstrafe von mehr als 3.000 EUR verhängt, weil sie bei der Einreise nach Italien nicht angegeben hatte, dass sie rund 35.000 EUR, also ihre gesamten Ersparnisse, bei sich hatte. Nachdem sie ihre Reise in Richtung Schweiz fortsetzen wollte, wurde sie von der italienischen Zollpolizei vor der Ausreise kontrolliert und mit einer Geldstrafe belegt. Als Europäisches Verbraucherzentrum haben wir den Fall dem Wirtschaftsministerium und der Zollbehörde gemeldet, da oblgeich das Verhalten der kontrollierenden Behörde zwar absolut im Einklang mit dem italienischen Recht steht, die außergewöhnliche Situation eine andere Handhabung erfordert hätte. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie hier.

FLUGGASTRECHTE

Der EUGH stärkt Rechte der Flugreisenden

Mit dem Urteil in der Rechtssache C-561/20 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass EU Fluggastrechte - sofern die Reise in der EU begonnen hat - auch gegen eine außereuropäische Fluggesellschaft für einen Flug außerhalb der EU geltend gemacht werden können. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden für einen Flug, der außerhalb der EU startet und landet, aber als Teil einer Reise mit mehreren Teilstrecken gebucht wurde, die von einem EU Flughafen aus angetreten wurde, gelten die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Rechte auch dann, wenn das Unternehmen, das den Flug durchführt, über eine Drittlandlizenz verfügt. Die Passagiere können somit auch in so einem Fall Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Mehr dazu auf unserer Webseite.

WELCOME UKRAINIANS

Ein eigener Bereich mit nützlichen Infos auf unserer Webseite

Wie wir auf unseren Online-Kanälen mitgeteilt haben, ist es unbedingt notwendig, dass diejenigen, die mit mehr als 10.000 Euro nach Italien einreisen, diese Summe bei der Zollbehörde anmelden. Hier haben wir weitere nützliche Informationen für ukrainische Flüchtlinge veröffentlicht.

FALL DES MONATS
Man erhält eine merkwürdige E-Mail: Die Postpolizei beschuldigt einen der Pädophilie. Im Anhang befindet sich ein Dokument, das wie ein Gerichtsdokument aussieht. Der Betroffene ist zwar unschuldig, aber er fürchtet Konsequenzen für sein soziales Leben, und dass das Etikett "pädophil", selbst wenn es total aus der Luft gegriffen ist, an ihm hängen bleibt. Es handelt sich dabei um eine alte Masche, die sich immer wieder wiederholt. Die Kriminellen, die sich als Polizeibehörde ausgeben, verlangen die Mitteilung der persönlichen Daten und eine Zahlung von 10.000 Euro, die dann angeblich nach einer gewissen Zeit der Bewährung und weiteren Überwachung zurückgegeben werden. Unser Tipp: Ignorieren Sie derartige E-Mails einfach und löschen Sie sie ohne den Aufforderungen nachzukommen. Vermeiden Sie auf jeden Fall die Übermittlung persönlicher Daten und Zahlungen. Eine Straftat wird niemals in einer solchen Form mittels E-Mail vorgehalten. Das erhaltene Dokument ist zu 100 % eine Fälschung.