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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Juni 2022
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 44 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juni 2022

BETRÜGERISCHES ONLINE TRADING

Europol verhaftet 108 Kriminelle

Europol und der lettischen sowie der litauischen Polizei gelang es, mehr als hundert Betrüger zu entlarven, die sich als Online-Trading Berater ausgaben, in Wirklichkeit aber nur als betrügerisches Callcenter tätig waren. In der letzten Märzwoche führten Hunderte von Polizeikräften darunter auch Spezialteams, Razzien in drei Callcentern durch, die alle zu derselben kriminellen Gruppe gehörten, deren Mitglieder, von denen 108 verhaftet wurden, beschuldigt werden, weltweit Menschen zu betrügen. Die Täter überzeugten ihre Opfer am Telefon davon, in Kryptowährungen, Fremdwährungen und verschiedene Finanzinstrumente zu investieren, und versprachen, dass sich ihre Ersparnisse vermehren würden. Die Investitionen waren jedoch nur vorgetäuscht: Die festgenommenen Verdächtigen verdienten auf diese Weise mehr als 3 Millionen Euro pro Monat. Für weitere Informationen, klicken sie hier.

VORSICHT BETRUG!

Was sie tun können, um nicht in die Falle zu tappen

Sie richten sich an Menschen jeden Alters, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem kulturellen Bildungsstand und ihrem Einkommen. Es gibt keine Gruppe von Menschen, die gegen Betrügereien immun ist. Letzthin wurden einige Verbraucher:innen von einem angeblichen Vermittler von Sportwetten betrogen, der sie mit Werbung in den sozialen Medien köderte und ihnen ein sicheres Gewinnsystem für Wetten schmackhaft machte: Nachdem sie Beträge von über 20 Tausend Euro eingezahlt hatten, sahen sie diese nie wieder. Andere wurden durch E-Mail-Mitteilungen oder Pop-up-Fenster geködert, die anscheinend von multinationalen Unternehmen stammten und die Möglichkeit zum Kauf und Verkauf von Aktien oder Finanzprodukten anpriesen, die an die Wertentwicklung der Aktien dieser Unternehmen gekoppelt waren. Über den angeblichen Vermittler flossen Geldbeträge von mehr als 15 Tausend Euro. Als letztendlich doch Verdacht geschöpft wurde, war der falsche Makler plötzlich unauffindbar. Und schließlich wurde für Sicherheits-Apps für PCs geworben… in Wirklichkeit wurde ein Programm installiert, mit dem der Computer aus Ferne kontrolliert und Passwörtern und Kreditkartendaten ausgelesen wurden. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Webseite.

DATENSCHUTZ

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen europäischen Aufsichtsbehörden

Im Hinblick auf die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die zuständigen Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beschlossen, die Zusammenarbeit in einigen strategischen Fällen zu verstärken. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu einige strategische Leitlinien festgelegt: so z.B. die Prüfung bestimmter Rechts- und Auslegungsfragen allgemeiner Art, bei denen die Zusammenarbeit mit Unterstützung des EDSA vorrangig behandelt wird, und die Einrichtung eines europäischen Modells für die Einreichung von Beschwerden, das auf freiwilliger Basis genutzt werden soll. Vertiefende Informationen dazu gibt es hier.

FALL DES MONATS
Eine italienische Verbraucherin hatte im Januar 2020 für die Osterferien einen Aufenthalt in einem Pariser Hotel gebucht. Was sie zum Zeitpunkt der Buchung nicht ahnen konnte: Die Reise fiel dem Coronalockdown zum Opfer und statt einer Erstattung, bekam die Verbraucherin vom Hotel lediglich einen Gutschein. Ähnlich wie Italien, hatte nämlich auch Frankreich eine gesestzliche Gutscheinregelung für coronabedingte Stornierungen für Reiseleistungen eingeführt. Die Verbraucherin hätte den Gutschein innerhalb von 18 Monaten für eine neue Buchung nutzen können, was sie aber aufgrund der andauernden unsicheren Lage nicht getan hat. Während die Gültigkeitsdauer italienischer Coronagutscheine vom italienischen Gesetzgeber mehrfach verlängert wurde – zuletzt auf insgesamt 30 Monate – war dies in Frankreich nicht der Fall. Ende 2021, nach Ablauf der 18-monatigen Gültigkeit des Gutscheins, bat sie das Hotel um eine Erstattung, erhielt aber, trotz mehrmaliger Kontaktversuche, keine Antwort. Sie wandte sich daher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, welches den Fall an das EVZ Frankreich weiterleitete. Dieses erwirkte schließlich die vollständige Erstattung des Betrags, zur großen Freude der Verbraucherin.