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die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Februar 2016

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


10 Jahre Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren

Tätigkeitsbericht EVZ Bozen

Das gesamte Tätigkeitsjahr 2015 stand im Zeichen des informierten Verbrauchers. Auch im letzten Jahr hat das EVZ Bozen im Bereich Reisen die meisten Anfragen erhalten und Fälle bearbeitet. Neben Problemen in Bezug auf Flug – und Pauschalreisen hat es auch Reklamationen zur Preisdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes behandelt. Der im letzten Jahr wohl am meisten gewachsene Bereich hingegen im EVZ ist sicherlich der elektronische Handel. Von den 621 Anfragen zu konkreten grenzüberschreitenden Problemen hatten 342 mit E-Commerce zu tun. Dies bedeutet, dass in 342 von 621 grenzüberschreitenden Anfragen der Verbrauchervertrag online abgeschlossen wurde. Ähnlich verhält es sich bei den 321 Fällen, in denen die Rechtsberaterinnen des EVZ eingeschritten sind, um einen Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Staat zu unterstützen, der Schwierigkeiten mit einem Unternehmen in Italien hatte. Auch hier handelt es sich in mehr als der Hälfte aller Fälle um im Internet abgeschlossene Käufe. Insgesamt konnten 200.000 Euro für Verbraucher eingefordert werden. Mehr dazu auf unserer Homepage!


URLAUB UND REISEN

Pflichtversicherung ersetzt Garantiefonds

Was passiert, wenn Reisende eines zahlungsunfähigen Reiseveranstalters während einer Pauschalreise im wahrsten Sinne des Wortes auf der Strecke bleiben? 1999 wurde in Italien ein eigener Garantiefonds eingerichtet, der es Reisenden ermöglicht hat, bei Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eines italienischen Veranstalters vor Antritt der Reise den vollen Preis rückvergütet zu bekommen bzw. die Rückbeförderung in die Heimat (ohne Zusatzkosten) gewährleistet hat. Dieser nationale Garantiefonds wurde ab 1. Januar 2016 durch eine Pflichtversicherung ersetzt. Auf unserer Homepage wurden für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: .


URLAUB UND REISEN

Impfen auf Fernreisen

Wen es in ferne Länder oder die Tropen zieht, der beginnt besser frühzeitig mit der Reiseplanung und informiert sich dabei unbedingt auch über notwendige Reiseimpfungen. Viele Infektionskrankheiten, die in Italien bzw. Europa nur noch selten oder gar nicht vorkommen, sind anderswo noch weit verbreitet. Auch sollte auf jeden Fall kontrolliert werden, ob ein aktueller Impfschutz gegen in Italien verbreitete Infektionskrankheiten gegeben ist, insbesondere gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, Masern, Mumps, Röteln.
Mehr dazu auf der Homepage unserer Kollegen vom EVZ Österreich.


Fall des Monats
Die Gepäckbeförderung auf Flugreisen ist manchmal mit Hindernissen verbunden. Nicht nur Gewicht, Form und Inhalt muß man im Auge behalten, sondern auch hoffen, daß das mitgeführte Gepäck rechtzeitig und intakt am Bestimmungsflughafen ankommt. Die spanische Verbraucherin Patricia kann hierzu eine Geschichte erzählen. Als sie am Flughafen in Sardinien ihren Koffer vermißte, hat sie dessen kostbaren Inhalt bis auf das letzte Accessoire in Sardinien wiedergekauft. Einige Tage später wurde der vermißte Koffer gefunden und der Konsumentin zurückgegeben. Nachdem sie an die Fluggesellschaft einen Antrag um Rückerstattung der getätigten Ausgaben gestellt hatte, mußte sie leider in den sauren Apfel beißen: die Fluggesellschaften sind rechtlich verpflichtet, nur die Ausgaben für das „Allernötigste“, wie Hygieneartikel, Grundausstattung an Bekleidung oder Medikamente, zu erstatten. Wer also glaubt, sich auf Kosten der Fluggesellschaft neu und teuer einkleiden zu können, der wird bitter enttäuscht!