Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Verbrauchertelegramm Europaausgabe - Juni 2026
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 44 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
740.08 Kb

 

SICHERHEIT BEIM ONLINE-EINKAUF
200 Millionen Euro Geldbuße gegen Temu wegen Verstoßes gegen den DSA

Die Europäische Kommission hat gegen die bekannte E-Commerce-Plattform Temu eine hohe
Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Gemäß den im Rahmen des Digital Services
Act (DSA) durchgeführten Untersuchungen hat der Online-Marktplatz die Risiken im
Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler und gefährlicher Produkte weder ausreichend bewertet
noch wirksam eingedämmt. Die durchgeführten Tests (mittels Mystery Shopping) brachten
alarmierende Ergebnisse zutage: Ein sehr hoher Anteil der untersuchten Ladegeräte bestand
grundlegende Sicherheitsprüfungen nicht, während zahlreiche Kinderspielzeuge chemische Stoffe
oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte enthielten oder Erstickungsgefahren aufwiesen. Temu hat
nun bis Ende August 2026 Zeit, einen Maßnahmenplan vorzulegen und die festgestellten Verstöße
zu beheben.
Für weitere Informationen.

Bahnreisen in Europa vereinfachen: der Vorschlag „Eine Reise, ein Ticket, alle Rechte“

Die Planung einer Zugreise durch mehrere europäische Länder soll künftig genauso einfach werden
wie die Buchung eines Fluges. Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt,
um den grenzüberschreitenden Schienenverkehr grundlegend zu verbessern. Ziel ist es, Reisenden
den Erwerb eines einzigen Tickets für Verbindungen mit mehreren verschiedenen
Bahnunternehmen zu ermöglichen und so die Zersplitterung der Buchungssysteme zu überwinden.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Fahrgastrechte: Bei verpassten Anschlüssen oder
Verspätungen soll der Schutz für die gesamte Reise gelten. Fahrgäste hätten dann Anspruch auf
Unterstützung, Erstattung oder eine Weiterreise zum Endziel – auch dann, wenn die einzelnen
Strecken von unterschiedlichen Eisenbahnunternehmen betrieben werden.
Für weitere Informationen.

Nahostkrise: EU-Leitlinien zum Schutz der Fahrgastrechte

Aufgrund der anhaltenden geopolitischen Spannungen im Nahen Osten, die zur Sperrung einiger
Flug- und Schifffahrtsrouten sowie zu Problemen bei der Treibstoffversorgung führen, hat die
Europäische Kommission neue Leitlinien für den Verkehrs- und Tourismussektor veröffentlicht.
Hinsichtlich der Fahrgastrechte hat Brüssel einen wesentlichen Punkt klargestellt: Steigende
Treibstoffpreise stellen keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar. Fluggesellschaften bleiben daher
verpflichtet, Fluggästen bei Flugannullierungen eine Ausgleichszahlung zu leisten, sofern sie nicht
nachweisen können, dass die Annullierung auf einen tatsächlichen und außergewöhnlichen lokalen
Treibstoffmangel zurückzuführen ist.
Für weitere Informationen.

Fall des Monats

Die Verordnung (EU) 2022/1280 enthält besondere und vorübergehende Maßnahmen für
Führerscheine, die von der Ukraine gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung ausgestellt wurden. Sie
sieht vor, dass Personen, die gemäß der Richtlinie 2001/55/EG und dem Durchführungsbeschluss
(EU) 2022/382 vorübergehenden Schutz genießen, ihren ukrainischen Führerschein innerhalb der
Europäischen Union verwenden dürfen, ohne eine Übersetzung oder einen internationalen
Führerschein vorlegen zu müssen.
Der Fall des Monats betrifft die Anwendung dieser Vorschriften. Ein Verbraucher mit
vorübergehendem Schutzstatus hatte direkt auf der Website eines Autovermieters einen
Mietwagen gebucht. Bei der Fahrzeugabholung wurde ihm das Fahrzeug jedoch verweigert, weil er
keinen internationalen Führerschein vorweisen konnte. Der bereits bezahlte Betrag wurde nicht
erstattet, da die fehlende Vorlage eines angeblich gültigen Führerscheins als „No-Show“ eingestuft
wurde.
Da der Verbraucher das Problem nicht selbst lösen konnte, wandte er sich an die Kolleginnen und
Kollegen des EVZ Polen, die den Fall an das EVZ Italien weiterleiteten. Nach dem Eingreifen des
EVZ Italien erhielt der Verbraucher schließlich die bei der Buchung gezahlte Summe vollständig
zurück.