Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe März 2016

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 19 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


E-COMMERCE

Neue ODR-Plattform zur Lösung von Streitigkeiten

Seit dem 15. Februar 2016 können sich Verbraucher, die bei einem Online-Kauf Schwierigkeiten hatten, kostenfrei an die neue Online-Plattform zur Lösung von Streitigkeiten (ODR - Online Dispute Resolution) wenden, welche von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt wird. Sie ist unter dieser Internetseite zugänglich.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien wurde offiziell zur Kontaktstelle ernannt. Möchten Sie also Ihre grenzüberschreitende Beschwerde einem ADR-Organ übertragen, bekommen Sie vom EVZ Italien die notwendige Unterstützung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


PARTNERVERMITTLUNG

Valentinstag 2016 - Herr und Frau Südtiroler auf der Suche nach der Liebe

Online-Partnerportale, Partnervermittlungsagenturen, Flirt- und Singlechats: Es handelt sich dabei um gewinnorientierte Unternehmen wie alle anderen, auch wenn “das Geschäft mit der Liebe” und dessen Vertragsgegenstand oft schwer definierbar sind. In seiner Beratungstätigkeit versucht das EVZ dem Verbraucher verständlich zu machen (besonders bei Verträgen mit “klassischen” Partnervermittlungsagenturen), dass die Arbeit des EVZ nicht darin besteht, zu beweisen, dass der enttäuschte Verbraucher keinen Partner gefunden hat, sondern darzulegen, dass die vertragliche Verpflichtung des Unternehmens nicht vollends oder überhaupt nicht erfüllt worden ist, um somit für den Verbraucher eine Kostenminderung oder vollständige Löschung der Rechnung zu fordern. Oft ist es Aufgabe des EVZ, den Verbraucher darüber aufzuklären, wann eine Vertragsnichterfüllung vorliegt. Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 und auf seiner Homepage.


VERBRAUCHERRECHTE

Neuer Porsche für 390,00 €?

Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland bietet scheinbar die Möglichkeit, ein Auto für eine Laufzeit von zwei Jahren zu mieten, indem man einmalig eine Einstiegsgebühr von 390,00 € bezahlt. Es bestünde sogar die Möglichkeit, Luxusautos der gehobenen Klasse wie z. B. einen neuen Porsche Carrera zu mieten. Bei der Vertriebsstruktur des Unternehmens handelt es sich aber um das Multilevel-Marketing. Dieses sieht die Möglichkeit vor, dass der eigentliche Kunde als selbstständiger Vertriebspartner neue Kunden anwirbt, um das gewünschte Auto zu erhalten. Diese Vorgangsweise kann in Konflikt mit dem Gesetz stehen. Denn laut Artikel 5 des Gesetz Nr. 173 von 2005 ist die Förderung und Durchführung von Aktivitäten und Vertriebsstrukturen verboten, wenn die Anwerbung neuer Mitglieder im Vordergrund steht und der primäre wirtschaftliche Anreiz darin liegt, neue Teilnehmer anzuwerben. Weitere Informationen hierzu auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrum.


Fall des Monats
Eine österreichische Verbraucherin bestellte bei einem italienischen Online-Händler ein Paar Schuhe zum Preis von 170 Euro. Sechs Wochen nach der Lieferung musste sie leider feststellen, dass die Naht aufgegangen war, obwohl sie die Schuhe kaum getragen hatte. Die Konsumentin reklamierte zweimal beim Unternehmen, erhielt jedoch keine Rückmeldung. So wandte sie sich schließlich an das EVZ Österreich, welches das EVZ in Bozen mit der Reklamation betraute. Auf unser Beschwerdeschreiben reagierte das italienische Unternehmen prompt. Die Verbraucherin wurde gebeten, die defekten Schuhe zurückzuschicken. Nachdem diese beim Verkäufer eingelangt waren, wurde der Verbraucherin der Kaufpreis sofort erstattet.