Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm September 2015

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 61 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


URLAUB UND REISEN

Ein Irrglaube: der kostenlose Rücktritt von jeglicher Art von Verträgen

So häufig wie im heurigen Sommer mussten die Beraterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen wohl nie zuvor Verbraucher darüber aufklären, dass der kostenlose Rücktritt bei Verträgen im Freizeitsektor die Ausnahme ist. In den letzten Jahren hat das Bewusstsein um die eigenen Verbraucherrechte ohne Frage zugenommen, aber gleichermaßen sind auch die falschen Überzeugungen vonseiten der Nutzer und Verbraucher angestiegen. Die wohl am meisten verbreitete falsche Überzeugung ist die Vermutung, dass man von einem Vertrag immer zurücktreten kann und dies auch noch kostenlos. Das Risiko zu erkranken oder aus irgendeinem anderen Grund die erworbene Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen zu können, lastet aber grundsätzlich auf dem Verbraucher und nicht auf dem Hotelbetreiber, Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen hat Rechte & Pflichten der Verbraucher im Falle von Stornierungen der Dienstleistungsverträge in einigen nützlichen und praktischen Informationsblättern zusammengefasst.


AUTOVERLEIH

Wenn Sie trotz Kreditkarte kein Auto bekommen

Haben Sie einen Mietwagen online mit Kreditkarte gebucht, trotzdem wurde Ihnen das Auto nicht ausgehändigt? Das EVZ erklärt Ihnen warum! "Leider handelt es sich um einen Fehler, der häufig gemacht wird, da mit der aufladbaren Kreditkarte problemlos Online-Käufe getätigt werden können. Dies verleitet die Verbraucher zu der Annahme, dass dies auch für den Autoverleih gilt. Dabei handelt es sich jedoch um einen Irrtum, da beim Verleih von Autos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen immer eine Kaution hinterlegt werden muss, die mögliche Schäden, die während des Verleihs am Fahrzeug entstehen können, deckt,“ erklärt die Beraterin des EVZ. Während es bei der Buchung möglich ist, eine aufladbare Kreditkarte zu benutzen, verlangen die Mietwagenunternehmen meist, dass der Verbraucher beim Abholen des Wagens eine auf ihn lautende, klassische Kreditkarte mit hervorgehobenen Nummern vorzeigt. Mehr dazu auf unserer Homepage.


URLAUB UND REISEN

Der Traum vom Billigfliegen: von Buchungsportalen und ihren Tücken

Viele nehmen bei Flugbuchungen den allbekannten und vermeintlich leichten Weg über online-Buchungsportale. Doch findet man auf diesen Internetseiten tatsächlich immer das günstigste Angebot? Erweist sich diese Buchungsmethode tatsächlich als die unkomplizierteste und wie steht es um Bearbeitungsgebühren und die Handhabe bei Reklamationen? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen kann diese Fragen beantworten und hat das Wichtigste für Sie zusammengefasst. Auf unserer Homepage finden Sie wichtige Informationen zum Thema Reisen und Internet. Auch telefonisch sind wir unter 0471 980939 für Sie erreichbar.


Fall des Monats
Im Jänner hatte ein belgischer Verbraucher auf einer bekannten italienischen Internetseite für Kultur- und Sportveranstaltungen zwei Tickets für ein Fußballspiel Roma - Juventus gekauft. Im allerletzten Moment war die Partie um einen Tag verschoben worden. Dem Konsumenten und seinem Sohn war eine Teilnahme am Spiel nicht möglich, das sie bereits ihre Flugtickets gekauft hatten und diese nicht abänderbar waren. Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen kontaktierte das Verkaufsportal und dieses, obwohl für das Verschieben des Spiels nicht verantwortlich, bot dem Verbraucher kostenlos zwei neue Tickets an für ein Spiel seiner Wahl. Am 31. August besuchten die beiden belgischen Fans im Olympiastadion das Spiel zwischen Roma und Juventus!