Der Coronavirus-Notstand in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 hat zur Verabschiedung von Maßnahmen durch nationale und internationale Behörden und zu zahlreichen restriktiven und vorbeugenden Maßnahmen geführt, die erhebliche Auswirkungen auf den Tourismussektor haben und Reisende zwingen oder dazu veranlassen, ihre Reisen zu stornieren oder zu ändern.
Der Coronavirus-Notstand führt auf nationaler und internationaler Ebene zur Verabschiedung verschiedener Maßnahmen, die den Reiseverkehr einschränken. Dies wirkt sich zwangsläufig auf denjenigen aus, die in diesen Tagen Ferien und Aufenthalte auswärts geplant haben. Welche Rechte haben Verbraucher?
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vergewissern, ob er für den unglücklichen Fall eines Pistenunfalls ausreichend versichert ist. Eine Pistenbergung kann nämlich einige Tausend Euro kosten, die großteils aus eigener Tasche zu berappen sind.
Am 11. Februar 2020 beschloss die Aktionärsversammlung von Air Italy die Liquidation des Unternehmens (liquidazione in bonis), "um die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Passagiere, die bereits im Besitz von Flugtickets des Unternehmens sind, so gering wie möglich zu halten."
Nach mehreren Verschiebungen ist es soweit: Am 31. Januar 2020 verlässt das Vereinigte Königreich die EU. Vieles, was die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigte Königreich betrifft, ist zurzeit noch unklar und es gibt große Unsicherheiten. Das Europäische Verbraucherzentrum hat die wichtigsten Informationen für Verbraucher zusammengefasst.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren startet eine Kampagne zum nachhaltigen Konsum
Wer sich als europäischer Autofahrer an die Faustregel „von O(ktober) bis O(stern) mit Winterreifen“ hält, ist buchstäblich auf einem guten Weg. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wollte es jedoch genauer wissen und hat die verschiedenen in Europa geltenden Regelungen zur Winterausrüstungspflicht anschaulich erklärt.
Gran Canaria. Eine Insel, die Urlaubern so viel bietet: Sonne, Strand, wunderschöne Landschaften, ein mildes Klima und jede Menge Sehenswürdigkeiten. Umso bedauerlicher ist es, dass dort immer wieder zahlreiche Urlauber Opfer unseriöser Verkaufspraktiken werden, auch Südtiroler.
Nachdem die britische Thomas Cook bereits in der Nacht zum Montag Insolvenz angemeldet hat, haben gestern auch die deutschen und österreichischen Tochtergesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt. Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien haben sich mehrere verunsicherte Südtiroler gemeldet. Das EVZ erklärt, wie Verbraucher zu ihrem Geld kommen können.
Im Sommer 2019 haben sich mehr als 400 Verbraucher mit Anfragen und Beschwerden zu
Flugreisen an das EVZ Italien gewandt. Welche sind die Rechte der Flugpassagiere?