Der zweite Coronasommer steht in den Startlöchern und es häufen sich Zweifel darüber, welche Vorkehrungen man treffen sollte, um in diesen Zeiten sicher zu buchen und zu reisen. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat das Europäische Verbraucherzentrum heute dazu nützliche Hinweise geben und versucht, auftretende Fragen zu klären.
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 4,2 Millionen Euro gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair verhängt.
Flug annulliert – noch immer kein Geld zurück? Besonders viel Geduld brauchen jene VerbraucherInnen, die bei Online-Plattformen gebucht haben, denn oft werden sie endlos zwischen Fluggesellschaft und Buchungsportal hin- und hergeschickt. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien erklärt, mit welchen Schwierigkeiten die VerbraucherInnen bei der Buchung auf Online-Plattformen besonders häufig konfrontiert sind.
Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Nach Ansicht von Adiconsum, Verbraucherzentrale Südtirol und Europäischem Verbraucherzentrum Italien kann der beste Schutz für die VerbraucherInnen in diesem Zusammenhang nicht durch die Verlängerung von Gutscheinen gewährleistet werden, sondern durch eine Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismustreibende.
In Folge einer weiteren Intervention der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) verpflichtet sich die spanische Fluggesellschaft Vueling, die Rückerstattungsmodalitäten der annullierten Flüge transparenter zu gestalten und den Kundensupport zu verbessern.
Wer für Ostern 2020 einen Urlaub gebucht hatte, sah ihn bekanntlich ins Wasser fallen. Eine gesetzliche Sonderregelung gab Hotels, Reiseveranstaltern und Transportunternehmen in Italien die Möglichkeit, statt einer Erstattung einen Voucher auszustellen. Viele konnten ihre Gutscheine bislang noch nicht einlösen und fragen sich nun, ob sie eine Auszahlung fordern können.
2020 war ein schwarzes Jahr für Flugreisende und deren Beschwerden, die großteils auf das Coronavirus zurückzuführen sind, aber auch für Fluggesellschaften, welche die drastischen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu spüren bekommen haben. Es gilt, eine Pleitewelle im Luftverkehr zu vermeiden, trotzdem müssen gleichzeitig die Rechte der Reisenden geschützt werden.