Sie können billig sein, stylisch und vor allem täuschend echt aussehen. Shopping, ob online oder im Urlaub, kann zum Kauf von gefälschten Produkten führen. Warum ist das ein Problem? Sollte man für ein kleines Markenlogo auf der gewünschten Tasche oder den gewünschten Schuhen wirklich mehr bezahlen müssen?
Seit Ende Februar hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien über 4.000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet; der Großteil davon betrifft dabei das Thema Reisen. Zurzeit versuchen Reisende den Preis ihrer abgesagten Reisen zurückzubekommen. Welches dabei die häufigsten Probleme sind, erklärt das EVZ.
Von der Arbeit abschalten, dem Stress entgegenwirken, entspannen oder die Lust Neues zu entdecken – die Gründe zu verreisen sind viele, auch in dieser vom Coronavirus geprägten Zeit. Voller Vorfreude tritt man seinen wohlverdienten Urlaub an und stellt plötzlich fest, dass nichts so ist, wie man es sich vorgestellt hat: Schlechtes Essen, ein schmutziges Zimmer und dann waren da noch diese unfreundlichen Kellner. Sollten diese Szenarien tatsächlich eintreten, dann ist richtiges Handeln Voraussetzung, um eine entsprechende Entschädigung zu erhalten. Welche Punkte muss man beim Reklamieren beachten?
Das Decreto Rilancio wurde gestern vom Senat verabschiedet und wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Neben der vielen Neuerungen und Maßnahmen ändert es unter anderem Art. 88-bis des Umwandlungsgesetzes des Dekrets Cura Italia zur sog. Voucher-Regelung im Tourismusbereich.
Zu den wichtigsten Folgen der Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen wurden, um den schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Tourismus zu begegnen, gehört die seit Wochen diskutierte Frage der Gutscheinlösung statt Rückerstattungen.
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.
In den letzten zwei Wochen hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien fast 1.000 BürgerInnen zum Thema Rechte der Reisenden in Zeiten von Covid-19 beraten.
Der Coronavirus-Notstand in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 hat zur Verabschiedung von Maßnahmen durch nationale und internationale Behörden und zu zahlreichen restriktiven und vorbeugenden Maßnahmen geführt, die erhebliche Auswirkungen auf den Tourismussektor haben und Reisende zwingen oder dazu veranlassen, ihre Reisen zu stornieren oder zu ändern.
Der Coronavirus-Notstand führt auf nationaler und internationaler Ebene zur Verabschiedung verschiedener Maßnahmen, die den Reiseverkehr einschränken. Dies wirkt sich zwangsläufig auf denjenigen aus, die in diesen Tagen Ferien und Aufenthalte auswärts geplant haben. Welche Rechte haben Verbraucher?
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich vergewissern, ob er für den unglücklichen Fall eines Pistenunfalls ausreichend versichert ist. Eine Pistenbergung kann nämlich einige Tausend Euro kosten, die großteils aus eigener Tasche zu berappen sind.