Am 7. Juni tritt die Verordnung (EU) 2021/782 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung (EU) 2007/1371 und regelt Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (relativo ai diritti e agli obblighi dei passeggeri nel trasporto ferroviario). Im Besonderen soll diese neue europäische Norm mehr Klarheit schaffen und somit Rechtsunsicherheiten vermeiden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat die beiden Verordnungen verglichen und zeigt im Folgenden auf, welche Neuerungen den Rechtsberater:innen des EVZ dabei besonders aufgefallen sind.
Nachhaltig und bewusst leben. Den eigenen Co2-Fußabdruck klein halten. Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist ein Bedürfnis vieler. Wie aber das Bedürfnis nach Reisen, Urlaub und Entspannung damit in Einklang bringen? Ein Dilemma, auf welches es gar nicht so einfach ist, eine Antwort zu geben. Einige Anregungen dafür, wie man das eigene Reiseverhalten nachhaltiger gestalten kann, versucht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hier darzulegen.
Es ist nun 30 Monate her, seit die ersten Voucher für Covid-bedingte Absagen von Reisen - in Anwendung des damals in Kraft getretenen „Cura Italia“ Dekrets - ausgestellt wurden. Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die Auszahlung jener Gutscheine zu beantragen, die nicht für eine erneute Buchung genutzt wurden.
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
2022 werden Mädchen und Jungen im Alter von 18 bis 20 Jahren die Möglichkeit haben, kostenlos mit dem Zug durch Europa zu reisen.
Am Freitag, den 8. und Samstag, den 9. Oktober 2021 werden Tausende junge Menschen verschiedenster Länder beim European Youth Event (EYE2021) in Straßburg zusammenkommen. Auf dem Programm stehen die Themenbereiche Nachhaltigkeit und Digitalisierung, für welche die EU-Gesetzgebung einiges an Schutz für Verbraucher:innen zu bieten hat. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist dabei eine wichtige Anlaufstelle, die jungen Menschen (natürlich nicht nur) kostenlos hilft, Antworten auf ihre häufigsten Fragen zu finden, z. B. "Was mache ich, wenn mein Zug ausfällt?" oder "Kann ich vom Kauf eines Online-Games zurücktreten?“.
Bei den aktuell eisigen Temperaturen sehnt sich so mancher nach dem Sommer und freut sich auf den Urlaub in wärmeren Gefilden. In den ersten Wochen des Jahres machen sich traditionell die Frühbucher auf Schnäppchenjagd. Worauf sollte man aber mit Hinsicht auf den zweiten Coronasommer achten?
Seit Ende Februar hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien über 4.000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet; der Großteil davon betrifft dabei das Thema Reisen. Zurzeit versuchen Reisende den Preis ihrer abgesagten Reisen zurückzubekommen. Welches dabei die häufigsten Probleme sind, erklärt das EVZ.
Die Weihnachtsfeiertage sind für viele mit Urlaub und Reisen zu den Liebsten verbunden. Vergessen Sie dabei nicht, dass Sie bei Reisen in Europa dank der EU umfassende Rechte haben.