Anlässlich des Welttourismustages am 27. September weist das Europäische Verbraucherzentrum Italien erneut auf sein Engagement zum Schutz der Reisenden hin.
Es ist nun 30 Monate her, seit die ersten Voucher für Covid-bedingte Absagen von Reisen - in Anwendung des damals in Kraft getretenen „Cura Italia“ Dekrets - ausgestellt wurden. Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die Auszahlung jener Gutscheine zu beantragen, die nicht für eine erneute Buchung genutzt wurden.
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
Das Dekret zur Umsetzung des im Gesetz Nr. 77/2020 vorgesehenen Garantiefonds zur Entschädigung der Covid-19 Reisegutscheine wurde endlich im Amtsblatt veröffentlicht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Die Anfragen die im Sommer 2021 beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) eingegangen sind, sprechen eine klare Sprache: Die Individualreise boomt! Man organisiert sich seinen Urlaub gerne selbst und bucht Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Nicht immer geht dabei allerdings alles glatt.
Das Umwandlungsgesetz des sogenannten Decreto Sostegni (Gesetz vom 21. Mai 2021 Nr. 69, in Kraft seit dem 22. Mai 2021) führte zu bedeutenden Änderungen für VerbraucherInnen; insbesondere in Bezug auf die Gültigkeit von Gutscheinen, die aufgrund eines durch das Coronavirus bedingten Verzichts/Annullierung von Transporttickets, Pauschalreisen, Aufenthalte und Veranstaltungen ausgestellt wurden.
Der zweite Coronasommer steht in den Startlöchern und es häufen sich Zweifel darüber, welche Vorkehrungen man treffen sollte, um in diesen Zeiten sicher zu buchen und zu reisen. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat das Europäische Verbraucherzentrum heute dazu nützliche Hinweise geben und versucht, auftretende Fragen zu klären.
Seit März 2020 hat sich die Anzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geholt haben, deutlich erhöht: Das Netzwerk hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt; hauptsächlich ging es dabei um Flugstreichungen und die Annullierung von Hotelbuchungen aufgrund von Hotelschließungen und Einreiseverboten aufgrund der Corona-Regelungen.
Nach Ansicht von Adiconsum, Verbraucherzentrale Südtirol und Europäischem Verbraucherzentrum Italien kann der beste Schutz für die VerbraucherInnen in diesem Zusammenhang nicht durch die Verlängerung von Gutscheinen gewährleistet werden, sondern durch eine Politik der Unterstützung für Unternehmen und Tourismustreibende.