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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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23.01.2024

Sehnen Sie sich schon nach dem Sommerurlaub? Hier erfahren Sie, worauf man beim Frühbuchen achten sollte

 
Gerade zur kältesten Zeit des Jahres lässt es sich gut von unbeschwerten Ferien in der sommerlichen Sonne träumen. Praktischerweise locken gerade jetzt Frühbucherrabatte und die Schnäppchenjagd kann beginnen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt allerdings vor versteckten Kosten und anderen Hürden bei der Buchung des Traumurlaubs.

Sparpotentiale überall?

Gerade wer gerne die Angebote der traditionellen Pauschalreiseanbieter durchstöbert, findet in der Regel bis Ende Februar noch verbilligte Angebote. Auch bei Flügen und Hotels kommt man oft billiger davon, wenn man lange vor dem Reisetermin bucht, möglichst die Vor- und Nachsaison nutzt und die Hauptreisezeit meidet.
Viele nutzen spezifische Hotel- oder Flugsuchmaschinen im Internet und wählen dann das (vermeintlich) billigste Angebot aus. Dabei werden aber meist nur Basispreise erfasst und verglichen. Ob beim angeblich günstigsten Online-Anbieter der Preis dann tatsächlich der Beste ist, kommt immer auf den konkreten Fall an. Gerade bei Flugpreisen sagt der Basispreis noch wenig über den letztendlich fälligen Gesamtpreis aus. Dazu kommen meist nicht nur die Kosten fürs aufzugebende Gepäck, sondern oft auch jene für das Handgepäck, die Sitzplatzwahl und andere Gebühren. Diese Zusatzgebühren, wie auch die Flugtickets, sind auf Portalen oft teurer als auf den Webseiten der Fluggesellschaften selbst. Es lohnt sich deshalb, abzuklären, ob der Endpreis dann nicht doch auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft billiger wäre, denn grundsätzlich sollte man direkt bei der Fluggesellschaft buchen, um unnötige Schwierigkeiten, welche Buchungen mit Online-Vermittlern oft mit sich bringen, zu vermeiden.

Die Tücken der Flugbuchungsportale

Aber nicht nur beim Preis haben Online-Reisebüros nicht unbedingt die Nase vorn. Einige bieten einen Service, der oft nur auf den ersten Blick praktisch sein kann: die Kombination des Hin- und Rückfluges bzw. einzelner Teilstrecken von verschiedenen Fluggesellschaften. Den Reisenden werden somit mehrere One-Way Transportverträge auf einmal vermittelt. So lange bei den Flügen alles gut geht, hat sich eine solche Buchung unter Umständen gelohnt. Sobald sich aber ein Flug der Kette verspätet oder gar ausfällt, riskiert das Kartenhaus zusammenzufallen. Die Fluggesellschaften sehen sich nur für den eigenen Flug in der Pflicht und nicht für die Beförderung bis zum Endziel, wenn getrennt gebuchte Anschlussflüge - aus welchen Gründen auch immer - nicht erreicht werden. Im Klartext: Wenn eine Teilstrecke annulliert wird, müssen die Reisenden die fehlenden Streckenabschnitte zum Zielort unter Umständen neu kaufen, ohne dass eine der anderen Fluggesellschaften verpflichtet wäre, einen Ersatzflug zum Endziel anzubieten! Aus diesem Grund sollte man schon bei der Flugbuchung sicherstellen, dass alle Teilstrecken mit einer einzigen Buchungsnummer (PNR) im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrages gebucht werden, so z. B. auch mit anderen Fluggesellschaften im sogenannten Codesharing. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft, die (im Rahmen eines einheitlichen Beförderungsvertrages) den Flug durchführt, der von der Annullierung oder Verspätung betroffen ist, für das Erreichen des Endziels verantwortlich und muss daher die Passagiere kostenlos auf einen anderen Flug zum Zielort umbuchen, bei Bedarf Hotel- und Betreuungsleistungen erbringen und gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung leisten.

Unverhofft kommt oft – Flextarife und Reiseversicherungen

Man sollte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber gerade wenn zwischen Buchungsdatum und Reisedatum noch viel Zeit vergeht, ist das Risiko umso größer, dass doch noch etwas dazwischen kommt und man die Reise stornieren muss. Ganz wichtig zu wissen: Unabhängig davon, ob die Reise im Reisebüro oder im Internet gebucht wurde, ist ein kostenloser Rücktritt bei touristischen Dienstleistungen im Normalfall nicht möglich. Bei Pauschalreisen wird in der Regel eine Stornogebühr fällig, die umso höher ist, je näher der Abreisetermin rückt. Einige Buchungsportale bewerben daher die Möglichkeit einer kostenlose Stornierung mittels eines flexiblen Tarifs. Aber Achtung, nur bei genauerem Hinsehen erschließt sich, ob auf das konkrete Angebot, für welches man sich dann schließlich entscheidet, der „Flextarif“ angeboten wird oder nicht, und ob man die Erstattung im Ernstfall tatsächlich als Geldbetrag erhält oder lediglich als Gutschein oder Umbuchungsangebot (manchmal sogar mit Zuzahlung). Bei reinen Flugbuchungen hat man in der Regel nur Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren, es sei denn, es wurde ein flexibler Tarif gebucht, der aber grundsätzlich natürlich mehr kostet als der Normaltarif. Auch auf Buchungsportalen für Unterkünfte gibt es zuweilen die Möglichkeit, eine gewisse Zeit lang kostenlos zu stornieren, gerade bei günstigen Angeboten ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist somit zu empfehlen, denn diese schützt vor unvorhersehbaren, in der Versicherungspolizze vorgesehenen Ereignissen, die den Reiseantritt verhindern. Auch hier gilt es jedoch, nicht nur auf den günstigsten Preis zu schauen, sondern die Bedingungen genau zu prüfen, damit man ein passendes Angebot erhält, das jene Risiken ausreichend deckt, die für einen relevant sind.

Betrügerische Angebote auf Buchungsportalen

Auf Buchungsportalen für Ferienwohnungen und andere Unterkünfte lauern ebenfalls Gefahren: Besonders günstige Angebote erweisen sich zuweilen im Nachhinein als Betrug, das gebuchte Ferienhaus gibt es nicht und das Geld ist weg. Ein betrügerisches Angebot zu entlarven, ist dabei gar so nicht einfach. Die Alarmglocken sollten auf jeden Fall schrillen, wenn plötzlich nicht mehr über das Vermittlungsportal sondern privat über E-Mail oder Messengerdienste kommunizieren werden soll und Vorauszahlungen mittels Banküberweisung oder Bargeldtransfer verlangt werden.


Das Europäische Verbraucherzentrum Italien steht für weitere Informationen zur Verfügung (Tel. 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org).


Bozen, 22. Januar 2024
Presse-Information

 

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