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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Juni 2015

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 40 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


EUROPATAG

Frühstück beim Europäischen Verbraucherzentrum Bozen

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat anläßlich des Europatages am 9. Mai die Vertreter der Presse zu einem Frühstück in den eigenen Räumlichkeiten eingeladen und über die aktuellen Problemfälle Bericht erstattet. In der EU leben 500 Millionen Verbraucher, welche ca. 57% del BIP generieren. Wie sich aus verschiedenen Studien ergeben hat, zögern Verbraucher aber immer noch zu häufig, grenzüberschreitend Waren im Internet zu kaufen. Von den beinahe 1.000 Fällen, die seit 1. Jänner beim EVZ Bozen eingegangen sind, überwiegen jene in den Bereichen des Flugverkehrs, der Autovermietung sowie Probleme rund um Gewährleistung, Lieferung und Rücktritt im Zusammenhang mit - vorwiegend online – Einkäufen. Auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen finden sich noch sehr viel mehr Informationen rund um Europa, Verbraucher und ihre Rechte.


URLAUB UND REISEN

Rücktritt wegen Gefahr am Urlaubsort

Politische Unruhen, Terroranschläge oder Naturkatastrophen können zu Sicherheitsgefährdungen für Touristen in den betroffenen Gebieten führen. Für viele Konsumenten stellt sich in diesen Situationen daher die Frage, ob sie kostenlos von der gebuchten Reise zurücktreten können oder ob eine Stornogebühr zu zahlen ist. Ohne eine Pönale zu zahlen kann der Konsument nur dann zurücktreten, wenn es vonseiten des italienischen Außenministeriums eine offizielle Warnung gibt, das von höherer Gewalt betroffene Land zu bereisen. Weitere Infos diesbezüglich hier .


Fall des Monats
Ein maltesischer Verbraucher kauft einen Neuwagen bei einem italienischen Händler. Dieser verlangt die Zahlung der italienischen Mehrwertsteuer, deren Wert im 5-stelligen Bereich liegt. Als er in Malta das Auto anmelden möchte, wird ein zweites Mal die Zahlung der Mehrwertsteuer zugunsten des maltesischen Staates verlangt. Die Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien – Büro Bozen schluckt zweimal, als dieser Fall in unseren online Briefkasten flattert, da der Wert der Reklamation ja nicht wirklich gering ist und sie keine allzu guten Erfahrungen mit der Lösung derartiger Fälle gemacht hat. Dies, obgleich die europäische Rechtslage eindeutig vorsieht, dass Neuwagen im Bestimmungsland – im vorliegenden Fall Malta – und nicht im Kaufland, also Italien, versteuert werden müssen.
Aber, siehe da, der maltesische Kollege meldet sich kurz darauf, noch ehe das EVZ mit der Bearbeitung begonnen hat, und verkündet, dass der italienische Händler den Wert der italienischen Mehrwertsteuer rückerstattet habe, da dieser lediglich als Sicherheitsleistung einbehalten wurde, bis der Nachweis erbracht werden konnte, dass das Fahrzeug im Ausland angemeldet und die entsprechende Mehrwertsteuer gezahlt worden war. Die EVZ-Mitarbeiterin konnte aufatmen und zufrieden den Fall schließen.