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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe November 2015

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 82 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


E-COMMERCE

Weihnachtszeit – Geschenkezeit. Was Sie beim Online-Geschenkekauf beachten sollten

Um Stress beim Geschenkekaufen zu vermeiden, aber auch um die grenzenlose Auswahl im Internet zu nutzen, entscheiden sich immer mehr Verbraucher, die Weihnachtsgeschenke online zu besorgen. Dabei ist es wichtig, das Geschenk rechtzeitig zu bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einzukalkulieren, ansonsten riskieren Sie, an Heilig Abend ohne Geschenk dazustehen. Was die Bezahlung anbelangt, so sollten Sie – soweit möglich – nicht per Vorauskasse (z.B. Überweisung, Kreditkarte) bezahlen, da Sie zuerst zahlen und erst danach die Ware bekommen und somit ein erhebliches Risiko eingehen. Häufig ist es allerdings so, dass eine Bezahlung nach der Lieferung gar nicht möglich ist. Wenn Sie mit der Kreditkarte gezahlt haben und Ihnen die Ware nicht geliefert wird, so sollten Sie an die Möglichkeit des sog. Chargeback denken. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage.


URLAUB UND REISEN

Angespannte Situation in Frankreich und Belgien – verunsicherte Reisende

In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, da sie geplant hatten, in den nächsten Tagen nach Belgien oder Frankreich zu reisen, aber angesichts der aktuellen Situation entschieden haben, auf die Reise zu verzichten. Allerdings wird bei Stornierungen nur in seltenen Fällen die Forderung auf einen kostenlosen Rücktritt oder eine Umbuchung akzeptiert. Lediglich wenn eine offizielle Reisewarnung für das Urlaubsland oder die Stadt vorliegt, ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Der Rat, größere Menschenansammlungen zu meiden, kann nicht als solche angesehen werden, während Sätze wie “vor Reisen in das Land wird deutlich gewarnt” eine ausdrückliche Reisewarnung darstellen. Im Falle einer Flugbuchung, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, ob diese spezielle Hinweise veröffentlicht hat. Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter info@euroconsumatori.org.


AUTO

Abgasskandal von VW

Der VW-Konzern hat Diesel-Autos verkauft, die mehr Stickoxid in die Luft abgeben als erlaubt. Betroffen sind VW, Audi, Seat und Skoda. Wie weiß ich, ob mein Auto betroffen ist? Dies ist in der Werkstatt beim jeweiligen Händler oder online möglich. Benötigt wird dazu die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Diese ist unter „E“ im Zulassungsschein aufgeführt. Mehr Infos hier.


Fall des Monats
Eine deutsche Verbraucherin bestellte von einem italienischen Internetshop eine 15 kg schwere Lampe aus Gips zum Preis von 1.300 Euro. Obwohl die Verpackung keinerlei Schäden aufwies, musste die Konsumentin nach dem Öffnen des Kartons feststellen, dass der Gips einen langen Riss aufwies. Die Verbraucherin informierte das Unternehmen sofort über den Schaden, schickte Beweisfotos und bat um einen Austausch der Lampe, da eine Reparatur nicht möglich war. Zwar war das Unternehmen mit dem Austausch einverstanden, jedoch sollte die Konsumentin, anders als vom Gesetz vorgesehen, die kaputte Lampe auf eigene Kosten retournieren. Damit war sie natürlich nicht einverstanden und wandte sich an das EVZ Deutschland, welches die Reklamation an das EVZ Bozen weiterleitete. Unsere Intervention war erfolgreich: Das Unternehmen bot nicht nur den Austausch der Lampe an, die Verbraucherin durfte sogar die kaputte Lampe behalten.