Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Verbrauchertelegramm - Europaausgabe Juli/August 2014

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47/54 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien).


VERBRAUCHERRECHTE 

Zahlreiche Neuerungen im europäischen Verbraucherschutz

Seit 13. Juni 2014 gibt es zahlreiche Neuerungen im europäischen Verbraucherschutz. Auch der italienische Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie umgesetzt und mehrere Artikel des Verbraucherschutzkodex geändert, betroffen sind vor allem die Fernabsatzverträge, im Besonderen der Bereich E-Commerce und auch jene Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Große Wichtigkeit erlangen z. B. die Informationspflichten seitens der Unternehmer vor Abschluss des Vertrags. Auf europäischer Ebene wird außerdem die Frist für den Widerruf von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb der Geschäftslokale abgeschlossenen Vertrag vereinheitlicht: Es sind nun in allen EU-Staaten 14 Kalendertage (bisher waren es in Italien 10 Werktage). Auch die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung muss innerhalb von 30 Tagen ab Bestellung erfolgen, außer es wurde eine andere Frist vereinbart. Weitere Informationen unter Fernabsatzverträge und ausserhalb von Geschäftslokalen abgeschlossene Verträge finden Sie auf unserer Webseite.


E-COMMERCE

Vorsicht falsche Telefonrechnungen

In den letzten Wochen gingen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wieder verstärkt Meldungen von Verbrauchern ein, die per E-Mail vermeintliche Zahlungsaufforderungen von deutschen Telefonanbietern (Deutsche Telekom und Vodafone) bekommen haben. Gefährlich ist dabei der enthaltene Link: eine Aufforderung, eine Datei mit der Rechnung herunterzuladen. Man kann es nicht oft genug betonen: Vorsicht bei ZIP- und PDF-Dateien im Anhang und bei Links in E-Mails und SMS! Diese können unbemerkt auf eine betrügerische Webseite lotsen und schädliche Programme auf dem Rechner installieren, die Daten auslesen könnten oder Verbraucher zur Angabe von sensiblen Daten animieren.


URLAUB UND REISEN

Roaming in der EU günstiger, Vorsicht außerhalb

Seit 1. Juli ist Telefonieren, SMSen und mobiles Surfen mit dem eigenen Handy im EU-Ausland (nicht aber außerhalb der EU!) nochmals billiger. Der Preis, der z.B. im EU-Auland je heruntergeladenem Megabyte (MB) bezahlt wird, darf nun nicht mehr als 20 Cent plus MwSt. ausmachen.
Liegt das Urlaubsziel aber außerhalb der EU, z.B. in Ägypen, in der Türkei oder Tunesien, kann Telefonieren und mobiles Surfen mit der eigenen SIM-Karte sehr teuer werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.


ECC-NET: TRAVEL APP

Die neue Reise-App für den EU-Verbraucher

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren hat eine Reise-App für Smartphones und Tablets entwickelt. Die ECC-Net: Travel App hilft auf Reisen innerhalb der EU, Island und Norwegen bei schwierigen Situationen im Urlaub weiter und erklärt, welche Rechte der Verbraucher hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.


Fall des Monats

Herr Sicher gehört zu jenen Hotelbuchern, die sich vergewissern, dass sie ihren Aufenthalt im Bedarfsfall auch kurzfristig kostenlos stornieren können. Er bucht also sein Hotel in Venedig über ein Buchungsportal, das in deutscher Sprache eine kostenlose Absage bis zu 72 Stunden vor Anreise zusichert. Leider muss Herr Sicher von diesem Recht Gebrauch machen, wird aber vom Hotel darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei seinem um ein nicht erstattbares Zimmer handle, bei welchem bei Absage der gesamte Zimmerpreis anfalle. Da dieser Ausschluss dem Verbraucher auf der Homepage lediglich in englischer Sprache und nicht, wie die allgemeinen Stornobedingungen, auch in deutscher Sprache mitgeteilt wurde, wendet er sich an sein Europäisches Verbraucherzentrum in Deutschland, welches den Fall ans EVZ Italien weiterleitet.
Die Beraterin in Bozen konfrontiert den Hotelbetreiber mit diesem Versäumnis und stellt sich bereits auf eine ablehnende Reaktion ein. Doch das Hotel zeigt sich wider Erwarten sofort einsichtig, nimmt den Fehler auf seine Kappe und erklärt sich bereit, die gesamten Stornokosten rückzuerstatten.