Nachdem bereits im Mai 2017 Alitalia in „außerordentliche Sonderverwaltung“ gestellt wurde, folgt nun der nächste Absturz am europäischen Flughimmel: Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat am 15.08.17 Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Was bedeutet dies für reisende Verbraucher?
Das verlängerte Wochenende um den 15. August steht vor der Tür und die Koffer sind gepackt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien möchte den reisenden Verbrauchern noch einige praktische Tipps geben, um Last-Minute-Beschwerden zu vermeiden und korrekt anzugehen.
Italienische Wettbewerbsbehörde hat wegen unlauteren Geschäftspraktiken Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro über Locauto Rent und Maggiore Rent verhängt.
Strafe von insgesamt 1 Million Euro gegen British Airways und Etihad Airways;
Iberia, KLM und Emirates verpflichten sich zu Änderung der Vertragsbedingungen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien – Büro Bozen hat heute seinen Reiseservice im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen vorgestellt.
Ab 15. Juni 2017 heißt es „Roam like at Home“: Ab dann wird es für VerbraucherInnen möglich sein, den eigenen Heimtarif für Telefonate, SMS und Datenvolumen auch bei Reisen ins EU-Ausland in Anspruch zu nehmen, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren bezahlen zu müssen. Die Verbraucherzentrale Südtirol und das EVZ Italien – Büro Bozen beantworten die wichtigsten Fragen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren.
Wer in der EU von einer Flugannullierung oder -verspätung betroffen ist, hat in einigen Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die Unannehmlichkeiten und die Wartezeit. Doch in der Praxis ist es nicht immer einfach, diese Entschädigung auch zu erhalten. In letzter Zeit sind folglich Agenturen auf den Plan gerückt, welche angeben, diese Entschädigungen für die Verbraucher einholen zu können. Die Europäischen Kommission ist bestrebt, diesbezüglich einige Punkte zu klären...
Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust) hat Dexcar Autovermietung UG, ein deutsches Unternehmen, das in der Autovermietung tätig ist, zu einer Geldstrafe von 400.000 Euro wegen unlauterer Geschäftspraktiken verurteilt.