2020 war ein schwarzes Jahr für Flugreisende und deren Beschwerden, die großteils auf das Coronavirus zurückzuführen sind, aber auch für Fluggesellschaften, welche die drastischen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu spüren bekommen haben. Es gilt, eine Pleitewelle im Luftverkehr zu vermeiden, trotzdem müssen gleichzeitig die Rechte der Reisenden geschützt werden.
Anlässlich des Internationalen Tages der Mathematik am 14. März gibt das Europäische Verbraucherzentrum Italien die statistischen Daten des Jahres 2020 bekannt: Der Anstieg gegenüber den Vorjahren ist bemerkenswert und unterstreicht in Zeiten von Covid-19 mehr denn je die Bedeutung der Arbeit der italienischen Kontaktstelle des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).
Bei den aktuell eisigen Temperaturen sehnt sich so mancher nach dem Sommer und freut sich auf den Urlaub in wärmeren Gefilden. In den ersten Wochen des Jahres machen sich traditionell die Frühbucher auf Schnäppchenjagd. Worauf sollte man aber mit Hinsicht auf den zweiten Coronasommer achten?
Nachdem die italienische Antitrust-Aufsichtsbehörde (AGCM) Ende September vier Verfahren gegen Ryanair, Easyjet, Blue Panorama und Vueling eingeleitet hat, fragten wir uns, ob auch diese Fluggesellschaften ihren Kurs bezüglich der Ausstellung von Gutscheinen anstelle der Barerstattungen bei annullierten Flügen ändern würden, so wie es bei den Fluggesellschaften Alitalia und Volotea bereits der Fall war.
Das Auftreten des Coronavirus stellte von Anfang an eine große Herausforderung für Menschen und Unternehmen dar. Auch Fluggesellschaften bekamen die Auswirkungen des Coronavirus zu spüren und waren gezwungen, rasch zu reagieren. Das hatte unter anderem Flugstreichungen und schärfere Gepäckkontrollen zur Folge. Obwohl die neue Situation jeden Menschen in irgendeiner Form betrifft, gibt es dennoch bizarre Fälle, die zeigen, zu welchen Einzelschicksalen das Coronavirus führen kann.
Seit Ende Februar hat das Europäische Verbraucherzentrum Italien über 4.000 Verbraucheranfragen im Zusammenhang mit Covid-19 bearbeitet; der Großteil davon betrifft dabei das Thema Reisen. Zurzeit versuchen Reisende den Preis ihrer abgesagten Reisen zurückzubekommen. Welches dabei die häufigsten Probleme sind, erklärt das EVZ.
Das Decreto Rilancio wurde gestern vom Senat verabschiedet und wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Neben der vielen Neuerungen und Maßnahmen ändert es unter anderem Art. 88-bis des Umwandlungsgesetzes des Dekrets Cura Italia zur sog. Voucher-Regelung im Tourismusbereich.
Zu den wichtigsten Folgen der Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen wurden, um den schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Tourismus zu begegnen, gehört die seit Wochen diskutierte Frage der Gutscheinlösung statt Rückerstattungen.
Die Änderungen, die im Rahmen der Umwandlung in Gesetz des sogenannten Cura Italia Dekrets vorgenommen wurden, schränken den Schutz, der den Reisenden in der Europäischen Union bisher gewährt wurde, wesentlich ein. Die Annahme des Gutscheins wird, entgegen bisheriger Bestimmungen, obligatorisch sein, auch wenn es die Fluggesellschaft, der Reiseveranstalter oder das Hotel ist, die die Buchung stornieren.