Nachhaltig und bewusst leben. Den eigenen Co2-Fußabdruck klein halten. Einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist ein Bedürfnis vieler. Wie aber das Bedürfnis nach Reisen, Urlaub und Entspannung damit in Einklang bringen? Ein Dilemma, auf welches es gar nicht so einfach ist, eine Antwort zu geben. Einige Anregungen dafür, wie man das eigene Reiseverhalten nachhaltiger gestalten kann, versucht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hier darzulegen.
Wer eine Pauschalreise bucht, muss vom Reiseveranstalter und dem Vermittler schon vor der Buchung im Zuge der vorvertraglichen Informationspflicht allgemeine Auskünfte über Pass- und Visabestimmungen sowie über besondere Gesundheitsformalitäten im Reiseland aufgeklärt werden. Wer hingegen seine Reise selbst organisiert, sollte sich unbedingt selbst rechtzeitig schlau machen, damit der Urlaub nicht schon an der Grenze vorbei ist.
Die italienische Fluggesellschaft Blue Panorama, welche bereits im Oktober 2021 den Flugbetrieb eingestellt hat, befindet sich nun offiziell in gerichtlicher Liquidation (Konkurs). Das Verfahren wurde vom zuständigen Gericht in Mailand am 15.12.2022 eröffnet, nachdem der Sanierungsplan der Fluggesellschaft gescheitert ist und keine Einigung mit möglichen Investoren gefunden wurde.
Es ist nun 30 Monate her, seit die ersten Voucher für Covid-bedingte Absagen von Reisen - in Anwendung des damals in Kraft getretenen „Cura Italia“ Dekrets - ausgestellt wurden. Jetzt ist endlich die Zeit gekommen, die Auszahlung jener Gutscheine zu beantragen, die nicht für eine erneute Buchung genutzt wurden.
Personalengpässe bei den Flughäfen und den Fluggesellschaften, europaweite Streiks, eine erhöhte Nachfrage vonseiten der Passagiere nach zwei Jahren Pandemie – die Gründe, für das Flugchaos im Sommer 2022 sind vielseitig und kurzfristig ist es wohl nicht möglich, die Ursachen zu beseitigen. Das Europäische Verbraucherzentrum Italien erklärt, welche Rechte Flugreisende in der EU haben und was Sie tun können, um möglichst sorgenfrei zu vereisen.
Der Sommer steht vor der Tür, und nach zwei Jahren Pandemie liegt bei vielen die Hauptsorge nun beim Anstieg der Preise in allen Bereichen. Das Reisen machen dabei keine Ausnahme. Auf der Suche nach dem wirtschaftlich günstigsten Angebot gilt es, lauernde Fallen zu umgehen. Worauf man besonders achten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Passagiere eines außerhalb der EU stark verspäteten Fluges auch von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung verlangen können, wenn die Reise in der EU angetreten wurde.
Die italienische Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500.000 Euro gegen die spanische Fluggesellschaft Volotea und eine weitere in Höhe von 10.000 Euro gegen die italienische Fluggesellschaft Blue Panorama verhängt.
Mit einer Änderung, die in das am 1. März in Kraft getretene Decreto Milleproroghe aufgenommen wurde, wurde die Gültigkeitsdauer der sogenannten Covid-Reisegutscheine auf 30 Monate verlängert. Dabei handelt es sich um Gutscheine, die als Erstattung für Hotelaufenthalte, Pauschalreisen, Schulausflüge und Bildungsreisen ausgestellt wurden, die wegen der Covid-19-Pandemie annulliert wurden. Diese weitere Verlängerung ist jedoch leider keine ideale Lösung für die Verbraucher:innen.
Verbraucher:innen, denen das Coronavirus im letzten Moment die Urlaubspläne durchkreuzt, fragen sich, ob bei Stornierungen ein Anspruch auf eine Erstattung besteht. Im Folgenden erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, welche Regelungen bei Flügen, Pauschalreisen und Hotelbuchungen Anwendung finden.