englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet






Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

Um monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.

DEZEMBER 2001

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


ERNÄHRUNG

Verkauf von Noni-Produkten immer noch illegal!

Hilfe durch das Wunder der Südsee, der Heilpflanze "morinda citrifolia" auch als Noni-Frucht bekannt, so zum Beispiel werden die Noni-Produkte bei uns angepriesen. Was nicht gesagt wird, ist, dass der Verkauf von "Noni" Säften (über 100.000.- Lire pro Liter!!) in der Europäischen Union immer noch illegal ist. Nach der Novel-Food-Verordnung muss für ein neuartiges Lebensmittel, wie die "Noni"-Frucht, erst eine Zulassung erteilt werden. Für "Noni"-Produkte ist das Untersuchungsverfahren aber noch offen, d.h. es fehlt noch die gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung seitens der europäischen Behörde. Daher ist es besonders dreist, das Produkt als "Gesundheitswunder" und "Allheilmittel" anzupreisen und zu verkaufen. Bis auf weiteres: Hände weg!


EURO

"Lire" - Stempelmarken gehen mit Silvester 2001 in Pension

Nur 40 Tage vor Neujahr beschließt das Parlament, alle "Lire" -Wertmarken (nicht Briefmarken!) mit Silvester 2001 in Pension zu schicken. Dabei wird es kein Rückgabe- oder Umtauschrecht für die Bürgerinnen und Bürger geben. Einzig allein die Tabaktrafiken werden die Möglichkeit haben, ihren Lieferanten die Restmarken zurückzugeben. Im Klartext: Wer Lire-Stempelmarken besitzt und keine Möglichkeit hat, diese vor Silvester zu verwenden bleibt auf diesen sitzen! Für die "Lire-Euro"-Stempelmarken, welche auch noch nach Neujahr gültig sein werden, wird es anscheinend ebenfalls keine Vorankündigung des Zeitpunktes geben, ab welchem sie keinen Wert mehr haben werden. Aus diesem Grund raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern nur dann Wertmarken zu kaufen, wenn diese auch sofort Anwendung finden.


HAUSTÜRVERKAUF

"Sie haben eine Reise gewonnen!"

Eine österreichische Firma ruft in den letzten Wochen etliche Südtiroler Konsumentinnen und Konsumenten zu Hause an, um ihnen ihr Glück zu verkünden: "Sie haben eine Reise gewonnen!!!". Alle werden zu einem gemeinsamen Treffpunkt in irgendeinem Hotel in der Provinz Bozen eingeladen, um dort nicht nur den ersehnten Preis entgegen zu nehmen, sondern um auch verköstigt zu werden. Die Erfahrung lässt aber das EVZ warnen: in den meisten Fällen hat es sich in der Vergangenheit dabei um den Verkauf von Töpfen, Geschirr und anderen Haushaltsartikeln gehandelt. Durch das gute Abendessen und die freundliche Atmosphäre wohl gesinnt haben schon viele Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte erstanden, die sie normalerweise nicht kaufen würden, teils wegen fehlendem Interesse, teils wegen überhöhtem Preis oder weniger guter Qualität. Wer dieser Einladung Folge leisten will, sollte dies vor Augen halten und erst am nächsten Tag, fern aller verführerischen Einflüsse, eine Entscheidung bezüglich des Ankaufs der vorgeführte Ware treffen.


REISEN

Konkurs der Fluggesellschaft Sabena mit Folgen

Drei Südtiroler Verbraucherinnen hatten vor nicht allzu langer Zeit einen Hin- und Rückflug nach Burkina Faso gebucht. Als sie am 22. November in Wagadugu den Heimflug antreten wollen, erfahren sie, daß die Sabena in Konkurs gegangen ist und daß sie mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen müssen. Natürlich gegen Bezahlung des Tickets. Endlich daheim ersuchen die Konsumentinnen den Nationalen Garantiefonds für Touristen in Rom um die Rückerstattung des nochmals bezahlten Flugscheines. Dieser weist aber ihre Forderungen zurück, da er ausschließlich bei Konkurs der Reiseveranstalter und -agenturen eingreift und zwar nur, wenn es sich um Pauschalreisen handelt. Dies sind Reisen, bei denen mindestens 2 Leistungen vermittelt werden, so z.B. Flug und Unterbringung im Hotel. Den drei Damen bleibt daher nur mehr noch die Möglichkeit, ihre Forderung dem Konkursverwalter der Sabena zu stellen.



software by endo7 druckensendentop