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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
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17.09.2025

Fly Go Insolvenz: Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) erklärt, wie man eine Erstattung erhalten könnte

 
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Flugbuchungsseite Fly Go Voyager Srl durch das zuständige Gericht in Bukarest befinden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der unerfreulichen Lage, Flugtickets bezahlt zu haben, die sie nie erhalten haben. Hier sind die Empfehlungen des Europäischen Verbraucherzentrums Italien (EVZ), um zu versuchen, die bezahlten Beträge zurückzuerhalten und solche Situationen in Zukunft zu vermeiden

Das Chargeback-Verfahren: die Chance für diejenigen, welche mit Kreditkarte bezahlt haben

Um zu versuchen, die bezahlten Beträge zurückzuerhalten, gibt es zwei Möglichkeiten. Die aussichtsreichste davon ist das sogenannte Chargeback-Verfahren. Dieses Instrument, das für diejenigen verfügbar ist, die mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmethoden bezahlt haben, die dies vorsehen, ermöglicht es, beim Kartenaussteller die Stornierung der Transaktion und die Rückerstattung der gezahlten Beträge zu beantragen. Das Chargeback ist kostenlos, erfordert keine Übersetzungen oder komplexe Formalitäten und bietet vor allem eine größere Wahrscheinlichkeit, relativ schnell eine Rückerstattung zu erhalten. Auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Italien finden Sie ein Informationsblatt, in dem Schritt für Schritt erklärt wird, wie Sie dieses Verfahren einleiten und welche Unterlagen Sie beifügen müssen.

Die Anmeldung der Forderung im in Rumänien eröffneten Insolvenzverfahren

Alternativ können Betroffene ihre Forderung im in Rumänien eingeleiteten Insolvenzverfahren anmelden. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 22. September 2025. Der Antrag muss in rumänischer Sprache verfasst sein und zusammen mit dem Nachweis der Bezahlung der Gerichtsgebühr und, falls erforderlich, Übersetzungen und Beglaubigungen eingereicht werden. Als Insolvenzverwalter wurde die Gesellschaft PRIME INSOLV PRACTICE SPRL bestellt, die Verfahrensnummer lautet 26953/3/2025. Alle Einzelheiten zum Insolvenzverfahren, die Kontaktdaten und die Modalitäten für die Anmeldung von Forderungen (einschließlich eines Musterantrags in rumänischer Sprache) finden Sie in dem Artikel, der vom Büro des EVZ Italien in Rom verfasst wurde.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Weg kostspielig ist und in keiner Weise eine Rückerstattung garantiert: Die Annahme des Antrags bedeutet nicht, dass man die Erstattung der gezahlten Beträge auch erhält, da dies vom verfügbaren Vermögen des Unternehmens abhängt. Darüber hinaus sind Forderungen von Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nicht bevorrechtigt, sodass die Möglichkeit einer Rückerstattung, selbst im Falle einer Zulassung der Anmeldung, keineswegs garantiert ist. Daher ist es wichtig, dass Betroffene sorgfältig abwägen, ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen.

Die Tipps des EVZ (besonders für die Zukunft)

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien empfiehlt, keine weiteren Flugtickets über Fly Go Voyager zu kaufen: Auch wenn dies selbstverständlich erscheint, ist dieser Ratschlag notwendig, da die Website derzeit noch aufrufbar ist. Da das Unternehmen insolvent ist, ist es nicht in der Lage, die Erbringung der Dienstleistung zu gewährleisten, und Verbraucherinnen und Verbraucher sind dem konkreten Risiko ausgesetzt, weitere Geldbeträge zu verlieren.
Der Fall Fly Go Voyager ist ein Beispiel für die Risiken, die mit dem Kauf von Flugtickets über Online-Vermittler verbunden sind. Scheinbar günstige Tarife können zusätzliche Kosten, fragwürdigen Kundenservice und – wie in diesem Fall – die Unmöglichkeit, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, mit sich bringen. Um die Risiken zu verringern, empfiehlt das EVZ: kaufen Sie Flugtickets vorzugsweise direkt auf der offiziellen Website der Fluggesellschaften, verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden und überprüfen Sie immer die Zuverlässigkeit des Anbieters, bevor Sie die Transaktion abschließen.

Das EVZ Italien steht den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin zur Verfügung, um ihnen kostenlose Unterstützung und Erläuterungen zu den verfügbaren Rückerstattungsverfahren zu bieten. Wenn Sie bereits ein Ticket bei FlyGo gekauft und nicht erhalten haben, empfiehlt das EVZ Italien, das oben genannte Chargeback-Verfahren zu nutzen, welches derzeit der aussichtsreichste Weg ist, um eine Rückerstattung des gezahlten Betrags zu erhalten.

Haben Sie eine Frage zum Thema Urlaub und Reisen?
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien bietet Informationen und kostenlose Unterstützung bei der Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 980939 oder mittels E-Mail an info@euroconsumatori.org.


Bozen, 17 Settembre 2025
Presse-Information

 

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