Finanziell unterstützt durch
die Europäische Union
Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen
Online Fallen und Betrügereien
Betrugsfälle im Internet sind leider keine Seltenheit mehr, daher ist es besonders wichtig, vertrauenswürdige Anbieter von Betrügern unterscheiden zu können.
329.32 Kb

 

Online Fallen und Betrügereien

Betrugsfälle im Internet sind leider keine Seltenheit mehr, daher ist es besonders wichtig, vertrauenswürdige Anbieter von Betrügern unterscheiden zu können.Generell gilt, ist der Preis oder das Angebot zu gut, um wahr zu sein, dann ist es das möglicherweise auch.Unternehmer haben nichts zu verschenken, daher sollte man vor allem bei sehr günstigen Angeboten besonders wachsam sein.Bevor man auf ein Angebot eingeht, persönliche Daten weitergibt und vielleicht sogar Vorauszahlungen tätigt, ist es immer wichtig zu überprüfen, mit wem man dieses Vertragsverhältnis eingeht, ob alle notwendigen Kontaktdaten des Verkäufers bekannt sind und ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

I - Wo kann es zu betrügerischen und gefährlichen Angeboten kommen?

Auch wenn das nötige Maß an Skepsis und Vorsicht im E-Commerce nie fehl am Platz ist, gibt es gewisse Kategorien von Online-Verträgen, die besondere Wachsamkeit vom Online-Verbraucher abverlangen. Zu diesen gehören:

Angebote auf Fake-Shops

Es handelt sich hierbei um das Angebot von meist stark reduzierter Markenware. Die Ware wird nicht geliefert oder der Verbraucher erhält völlig andere Produkte als die bestellten. Sollte die Ware geliefert werden, stellt sie sich als gefälscht heraus. Nähere Informationen finden Sie hier.

Angebote und Gewinnmitteilungen über soziale Netzwerke

Es handelt sich hierbei um Angebote (z. B. Kosmetika, Kleidung, Nahrungsergänzungsmittel) oder auch Gewinnmitteilungen (z. B. Handys), die unaufgefordert über soziale Netzwerke geschaltet werden. Die Anzeigen verschwinden nach der Bestellung bzw. Zahlung sofort, und in vielen Fällen sind der Verkäufer oder Anbieter sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausfindig zu machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Kaufangebote über Plattformen

Es handelt sich hierbei um verlockende Angebote (z. B. Fahrzeuge, Sportgeräte, elektronische Geräte), wobei meist eine nicht geringe Vorauszahlung über ein nicht rückverfolgbares Zahlungsmittel verlangt wird. Nähere Informationen finden Sie hier.

Second-Hand-Verkäufe über Online-Plattformen: Der Verbraucher als Verkäufer

Es handelt sich hierbei um Secondhand-Ware, die der Verbraucher über Plattformen anbietet. Der angebliche Kaufinteressent möchte bereitwillig im Voraus zahlen, wobei es hierbei dann zu angeblichen Problemen kommt und es letztendlich häufig der Verbraucher ist, der seine Ware und zudem noch sein Geld los ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

Online-Trading Angebote

Es handelt sich hierbei um Online-Investitionsangebote von Unternehmen, die häufig nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügen. Der Verbraucher riskiert mit wenigen Klicks seine gesamten Ersparnisse zu verlieren.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Online-Abofallen

Es handelt sich hierbei um vermeintlich kostenlose Angebote von Streaming- oder Download-Diensten. Für die Inanspruchnahme wird eine Registrierung verlangt. Der Kostenhinweis findet sich nur im Kleingedruckten oder fehlt vollkommen. Es folgen hohe Rechnungen.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Spam - Phishing-Emails

Es handelt sich hierbei um unerwünschte Werbe-oder Droh-Emails, die an eine Vielzahl von Empfängern versendet werden. Es wird dringend geraten, Links oder Anhänge solcher Emails niemals zu öffnen und gegebenenfalls die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.Eine große Anzahl der Online-Fallen betrifft betrügerische Kaufangebote.
Man kann sich von diesen Betrügereien fernhalten, indem man bestimmte Details beachtet, die diese Online-Fallen kennzeichnen können. Wenn das Verkaufsangebot einen oder mehrere der folgenden Punkte aufweist, ist es ratsam, vom Kauf Abstand zu nehmen.


II - Merkmale, an denen man betrügerische Kaufangebote erkennen kann:


  • Ein deutlich niedrigerer Verkaufspreis im Vergleich zu den anderen Angeboten;
  • die Internetseite des Verkäufers wurde erst kürzlich eingerichtet oder es existiert keine Internetseite;
  • es werden bereitwillig und häufig ohne Nachfrage Dokumente, wie zum Beispiel Handelskammerauszüge gesendet, um seriös zu wirken;
  • der Verkäufer gibt während der Kaufverhandlungen viele persönliche Details preis;
  • es wird eine Probezeit sowie Rückgaberecht mit Rückerstattung des vollen Kaufpreises zugesichert;
  • die Bezahlung soll über nicht rückverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen (z.B. Banküberweisung);
  • im Schriftverkehr befinden sich Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler.



III - (Voraus)Zahlungen und Zahlungsmittel

Charakteristisch für betrügerische Angebote ist die Tatsache, dass der Verkäufer in den meisten Fällen eine Vorauszahlung verlangt ohne bereit zu sein, irgendwelche Sicherheiten zur tatsächlichen Lieferung der Ware zu geben.

Bei betrügerischen Angeboten sollen die Zahlungen meist so erfolgen, dass weder eine Rückverfolgbarkeit der Zahlung möglich ist noch die Zahlung rückgängig gemacht werden kann.Es wird deshalb in diesen Fällen vor Zahlungen über Zahlungsmittel wie z. B. Western Union und Moneygram abgeraten.

Auch eine Banküberweisung bietet in solchen Fällen nicht den nötigen Schutz, da diese schon nach kurzer Zeit nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und eine Rückverfolgbarkeit, wenn überhaupt, lediglich durch richterliche Verfügung möglich ist.

Mehr zu den Zahlungsmitteln im E-Commerce finden Sie in unserer Broschüre.


IV - Chargeback

Die Bezahlung mit Kreditkarte (im Normalfall auch die aufladbare prepaid Karte) bietet die Möglichkeit des sog. Chargeback. Das Chargeback ist eine Rückerstattung von Geld an den Verbraucher vonseiten des Kreditkartenunternehmens.

Der Verbraucher kann sich bei unerlaubten oder unkorrekten Abbuchungen an seine Bank und sein Kreditkartenunternehmen wenden und die Stornierung der Abbuchung sowie die Rückerstattung des Geldes verlangen. Aber auch wenn die Ware gar nicht geliefert wurde, ist das Chargeback ein Instrument, mit dem versucht werden kann, den gezahlten Preis zurück zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie hier.



Und abschließend noch ein paar Tipps:

V - Wie ich es vermeiden kann, einem Online-Betrüger zum Opfer zu fallen?


  • Seien Sie misstrauisch, wenn der Verkäufer zu viele persönliche Details von sich preisgibt. Dies kann dazu dienen, um Vertrauen zu erwecken;
  • trauen Sie keinen Schnäppchen-Angeboten, die zu gut sind, um wahr zu sein;
  • überprüfen Sie zunächst sorgfältig die IdeFettntität des Verkäufers;
  • vermeiden Sie es, wenn möglich, Vorauszahlungen zu tätigen;
  • bei Vorauszahlungen verlangen Sie die Zahlung über ein sicheres und rückverfolgbares Zahlungsmittel.
  • Schlagen Sie z. B. die Zahlung über ein Zahlungssystem wie PayPal und über Kreditkarte vor.