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Europäisches Verbraucherzentrum Italien Büro Bozen

Rücktritt von einem Vertrag



Wie oft passiert es, dass Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen und erst nachher erkennen, dass Sie keine allzu gute Wahl getroffen haben oder dass Sie dieses Produkt vielleicht gar nicht gebrauchen können. In solchen Fällen fragen Sie sich, ob es möglich gewesen wäre - oder vielleicht immer noch ist - vom Vertrag "zurückzutreten".

Wann kann man von einem Vertrag "zurücktreten"?

Die wichtigste Regel ist: Normalerweise ist für einen rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag kein Anspruch auf einen einseitigen (kostenlosen) Rücktritt vorgesehen, außer der Vertrag selbst räumt diesen Anspruch ein.

Dies gilt insbesondere bei Verträgen, die in einem Geschäft abgeschlossen wurden: Der Verkäufer ist also nicht verpflichtet, die Ware umzutauschen, wenn man zum Beispiel zum Geburtstag zwei identische Geschenke erhalten hat. Sollte der Verkäufer sich kulant zeigen und den Umtausch zulassen, kann er auch die Bedingungen festschreiben: zum Beispiel Umtausch nur innerhalb 2 Wochen ab dem Kauf, Ausstellung eines Gutscheins bei Rückgabe der Ware oder Rückerstattung des Preises, usw.

In anderen Fällen sieht hingegen das Gesetz ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vor. Der Verbraucher hat in folgenden Fällen das Recht, seine Entscheidung nochmals zu überdenken:



1) Verträge, die außerhalb der Geschäftslokale abgeschlossen wurden

Es handelt sich hierbei um jene Verträge, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Verkaufsfirma oder des Gewerbetreibenden unterschrieben wurden (zum Beispiel beim Verbraucher zu Hause, auf der Straße...). Weiterführende Informationen zu dieser Art von Verträgen finden Sie hier.

2) E-Commerce und andere Fernabsatzverträge

Fernabsatzverträge sind Käufe, die über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, zum Beispiel über Telefon, Fernsehen, Fax oder Internet. Weiterführende Informationen zum E-Commerce finden sie auf unserer Internetseite. Weitere Informationen zu anderen Fernabsatzverträgen finden Sie hier.


Bei beiden dieser Vertragsarten, sowohl bei den außerhalb der Geschäftslokale abgeschlossenen und den Fernabsatzverträgen, hat der europäische Gesetzgeber ein kostenloses Rücktrittsrecht für den schwächeren Vertragspartner, den Verbraucher, vorgesehen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Bei einigen Kategorien von Gütern und Dienstleistungen ist kein Rücktrittsrecht vorgesehen (z.B. bei Freizeitverträgen, bei Maßanfertigungen oder bei bestimmten versiegelten Waren). Bei außerhalb der Geschäftslokalen abgeschlossenen Verträgen kann man zudem nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn man nicht mehr als 50 EUR bezahlt hat. Bei Fernabsatzverträgen gibt es diese Wertgrenze nicht.

Die Frist, innerhalb derer man von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen muss, beträgt 14 Kalendertage ab Abschluss des Vertrages im Falle einer Dienstleistung und ab erfolgter Lieferung im Falle einer Ware. Die Frist verlängert sich um ein Jahr, falls das Unternehmen den Verbraucher nicht korrekt über das Rücktrittsrecht informiert.

Um dem Unternehmen den Rücktritt mitzuteilen, kann das vom Unternehmen bereitzustellende Musterschreiben verwendet werden, es reicht jedoch auch eine ausdrückliche Mitteilung in jeder anderen Form. Da die Beweislast beim Verbraucher liegt, sollte man jedoch von einem telefonischen Rücktritt absehen und statt dessen eine schriftliche Form für die Rücktrittserklärung wählen.

Unseren Musterbrief zum Rücktritt finden Sie unter diesem Link.
Musterbrief - Widerrufsformular
Dieses Formular kann ausgefüllt werden, um sein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auszuüben. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware oder ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Falle von Dienstleistungen erklärt werden.
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