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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Oktober 2008Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 65 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)BETRÜGER IM INTERNET Vorsicht bei Gebrauchtwagenkauf im InternetDas Europäische Verbraucherzentrum wurde bereits einige Male von Konsumenten kontaktiert, die beim Gebrauchtwagenkauf im Internet einem Schwindel aufgesessen sind. Anscheinend handelt es sich dabei um keine Einzelfälle, wie das italienische Verbrauchermagazin "Salvagente" in seiner Ausgabe vom 11.-18. September berichtet.Die Betrügerei läuft nach folgendem Muster ab: Auf mehreren, an sich durchaus seriösen, Internetportalen werden von Privatverkäufern, welche meist in England wohnhaft zu sein scheinen, Gebrauchtautos oder Motorräder zu erstaunlich günstigen Preisen feil geboten. Bei Interesse wird dem potentiellen Käufer ohne weiteres eine Kopie der Fahrzeugpapiere zugestellt, die soweit auch in Ordnung sind. Der Verkäufer bietet dem Käufer an, ihm das Fahrzeug mit einem Kurierdienst zu schicken, damit er es vor dem endgültigen Vertragsabschluss begutachten kann. In der Folge bekommt der Käufer eine E-Mail vom angeblichen Kurier, der für die Sendung eine Kaution verlangt, die mit Western Union getätigt werden soll. Geht die Zahlung über die Bühne, ist das dann auch das Letzte, das der Käufer vom Verkäufer und dem angeblichen Kurierdienst hört. Sein Geld ist er unwiederbringlich los, das Auto oder Motorrad wird aber nie geliefert. Dem Käufer bleibt in einem solchem Fall nur noch die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen Unbekannt. Unser Tipp an alle Verbraucher: Seien Sie besonders bei Käufen im Internet stets besonders vorsichtig! Werden Bargeldtransfers mittels Western Union oder Money Gram verlangt, sollten sofort die Alarmglocken läuten. Diese Sofort-Bargeldtransfer-Services sind für Zahlungen an Unbekannte ungeeignet und werden oft für Betrügereien missbraucht. NOTRUF 112 Europaweite Notrufnummer - Bulgarien, Rumänien und Italien sind säumigEigentlich müsste es in jedem Mitgliedsstaat möglich sein, kostenlos und von jedem Telefon aus über die Nummer 112 eine Notrufzentrale zu erreichen, die sich entweder direkt um den Notfall kümmert oder den Anruf an den zuständigen Notfalldienst (Rettung, Polizei, Feuerwehr) weiterleitet. Die Europäische Kommission hat nun beschlossen, gegen Bulgarien und Rumänien Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben, sollte es den beiden Staaten nicht bis Jahresende gelingen, den Notruf 112 vollständig funktionsfähig zu machen. Bis jetzt ist in Bulgarien der Notruf 112 noch immer nicht landesweit erreichbar. In Rumänien wird der Anruferstandort, der das Auffinden von Unfallopfern erleichtert, noch nicht bei allen Notrufen übermittelt.Auch Italien ist säumig und wurde nun von der Kommission schriftlich verwarnt. In Italien gibt es - wie in anderen Mitgliedsstaaten auch - unterschiedliche Notrufsysteme für Polizei, Notarzt, Feuerwehr und Rettungsdienst, die über eigene Notrufzentralen unter verschiedenen Nummern erreichbar sind. Die Mitgliedstaaten müssen aber dafür sorgen, dass 112-Notrufe genauso effektiv beantwortet und bearbeitet werden wie Anrufe bei anderen nationalen Notrufnummern. In Italien ist dies nicht der Fall, da die Notrufstellen, die 112-Notrufe entgegennehmen, diese nicht an andere Notdienste weiterleiten können. Informationen zur europaweiten Notrufnummer der EU kann man auf der Internetseite der Kommission nachlesen. Fall des MonatsDiesmal berichten wir in der Rubrik "Der Fall des Monats" über eine Geschichte, die einer italienischen Verbraucherin widerfahren ist. Beim Besuch einer Messe wurde sie auf einen Stand eines österreichischen Buchklubs aufmerksam und ließ sich zur Unterzeichnung eines Formulars überreden, in der Meinung dadurch lediglich die Zustimmung zur Zusendung von Informationen und Werbematerial über Produkte des Verlagshauses, ohne eine Kaufsverpflichtung, zu geben. Nach ein paar Monaten flatterte der Verbraucherin jedoch ein Schreiben des Verlags ins Haus, mit der Aufforderung - wie vom Vertrag vorgesehen - eine Bestellung zu tätigen.Das besagte Formular, welches der Verbraucherin zur Unterschrift vorgelegt worden war, war nämlich nichts anderes als eine Beitrittserklärung zum Club; die Verbraucherin hatte sich verpflichtet, alle drei Monate wenigstens ein Buch zu kaufen - und das mindestens zwei Jahre lang. Sollte die Verbraucherin kein Buch bestellen, konnte ihr darüber hinaus ein vom Verlag ausgewähltes Buch zugeschickt und die Kosten dafür angelastet werden. Die Verbraucherin war jedoch nicht darüber informiert worden, dass der Verbraucherkodex für Haustürgeschäfte das Recht vorsieht, innerhalb von 10 Arbeitstagen mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an das Unternehmen, vom Vertrag zurückzutreten. Als die Verbraucherin sich an das Bozner Büro des EVZ wandte, war diese Frist zwar schon lange verstrichen. Es wurde aber, unter Berufung auf die Tatsache, dass die Konsumentin nicht über ihr Rücktrittsrecht aufgeklärt worden war, auf das Unternehmen Druck ausgeübt. In der Folge hat der Buchklub schließlich auf jegliche Ansprüche verzichtet und den Vertrag storniert.
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