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Millionenregen aus den Vereinigten Staaten?Wieder falsche Gewinnmitteilungen im UmlaufNicht schlecht staunte ein Bozner Verbraucher, als er vor kurzem seinen Briefkasten öffnete. Ein auf den ersten Blick offiziell anmutender Brief aus den USA lag darin - Absender schien eine Behörde mit der mysteriösen Bezeichnung R.O.P.R zu sein. Es handelte sich anscheinend um eine Zahlungsbenachrichtigung: Noch innerhalb 2010 sollte dem Verbraucher offenbar ein Betrag von sage und schreibe 2.500.000 Euro ausgezahlt werden.Der Inhalt des Schreibens aus den Vereinigten Staaten war allerdings nur schwer bis gar nicht verständlich. Verfasst war es zwar auf Italienisch, aber die zahlreichen grammatikalischen Absonderlichkeiten ließen darauf schließen, dass der Text wohl mit einem automatischen Übersetzungsprogramm erstellt wurde. Jedenfalls wurde der Empfänger dazu aufgefordert, ein Formular zu unterschreiben und dieses samt eines Betrags von 20 Euro in bar oder in Form eines Schecks in einem beigelegten Kuvert an ein anonymes Postfach im Bundesstaat New York zu senden. Dies am Besten innerhalb von 3 Tagen, damit die Auszahlung schneller vonstatten gehen könne. Der Verbraucher hatte natürlich keine 20 Euro zu verschenken und folgte den Anweisungen vernünftigerweise nicht. Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ist die Masche mit den gefälschten Gewinnbenachrichtigungen schon seit Jahren bekannt. Ein Dauerbrenner sind zum Beispiel die Briefe der angeblichen spanischen Lotterie. Zahlreiche Verbraucher haben uns gemeldet, dass sie plötzlich und ohne ein Los zu erwerben, zu Lotto-Multimillionären geworden seien und nun nur mehr ihre persönlichen Daten, die Bankverbindung und die Kopie des Ausweises an eine Faxnummer oder E-Mail-Adresse senden sollten. Nimmt der Verbraucher dann tatsächlich Kontakt mit den Absendern auf, wird er nach und nach zu Vorauszahlungen von einigen Tausend Euro aufgefordert, um verschiedene Bearbeitungsgebühren zu decken. Dabei wird er zur Eile angehalten - der Gewinn würde ansonsten verfallen. Kommt der Verbraucher der Aufforderung nach, ist das Geld natürlich verloren. Das EVZ rät den Empfängern solcher Schreiben stets, nicht darauf zu reagieren und auf keinen Fall persönliche Daten und Bankverbindungen preiszugeben, eine Kopie des Personalausweises zu versenden oder gar Vorauszahlungen zu leisten. Auf der Webseite des EVZ finden Sie ein Infoblatt mit nützlichen Tipps und Informationen zum Thema "Ausländische Lotterien und Glücksspiele". Für weitere Informationen können Sie sich an das EVZ in Bozen wenden, mittels E-Mail (info@euroconsumatori.org) oder unter der Telefonnummer 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Bozen, 20.08.2010 Presse-Information
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