"Zimmer auf der Meerseite."
Aber wo bleibt der Meeresblick?!
Wer glaubt, dass der Sommer noch lange auf sich wartet, hat nur wetterbedingt recht. Denn die Reiseveranstalter locken schon seit einigen Wochen mit besonderen Angeboten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) nimmt dies zum Anlass, die VerbraucherInnen zur Umsicht zu raten. Das EVZ gibt daher praktische Tipps und appelliert zugleich an die Selbstverantwortung der KonsumentInnen.
Bozen – "Ein gelungener Urlaub beginnt bereits beim Schmökern in den Katalogen", weiß Caterina Rosso, die Leiterin des EVZ. So könne zum Beispiel "idyllischer Ferienort" mitunter bedeuten, dass die Ferienanlage in einer Gegend liegt, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. Auch "Meeresnähe" müsse nicht unbedingt heißen, dass das Hotel direkt am Wasser liegt. Nah sind auch noch 500 Meter mit einer Straße dazwischen.
Unklare Formulierungen wie diese, mündliche Verträge und unzureichende Informationen mancher Anbieter verursachen immer wieder Ärger vor, während und nach dem Urlaub. "Jede fünfte Anfrage an das EVZ dreht sich bereits um das Thema Reisen", sagt Rosso. Tendenz steigend.
Grund genug für das EVZ, auch in diesem Jahr die Urlaubshungrigen auf einige Punkte aufmerksam zu machen. "Immer häufiger machen wir die Erfahrung, dass sich die VerbraucherInnen zu wenig informieren und manchmal aufgrund ihrer Erwartungen das Preis-Leistungsverhältnis falsch einschätzen. Was bleibt, ist die Enttäuschung", meint die EVZ-Leiterin. "Wir leben in einem wunderschönen Land, in welchem ein hoher Lebensstandard herrscht. Urlauber können deshalb nicht von Südtirol wegfahren und dann "Südtirol" in punkto Sauberkeit, Speisen und Service erwarten. Man verreist ja gerade, um neue Kulturen, Sitten und Essgewohnheiten kennen zu lernen".
Außerdem ist nicht rechtfertigbar, wenn sich VerbraucherInnen von den Mitarbeiterinnen des EVZ Interventionen erwarten, weil die Toiletten 100 Meter vom Strand entfernt waren oder weil der kostenlose Shuttlebus 15 Minuten auf sich warten ließ.
Auch in den Fällen, in denen der Anbieter tatsächlich die Vertragsleistungen nur teilweise erfüllt, bleibt eine Rückforderung des entsprechenden Anteils des Reisepreises meistens ohne Erfolg. "Es fehlt an positiver Rechtsprechung. Die Reiseveranstalter haben in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass VerbraucherInnen zwar rechtliche Schritte androhen, aber nur selten den Gerichtsweg einschlagen", sagt Rosso
Aus diesem Grund will das EVZ heuer in einem eklatanten Fall den betroffenen Konsumenten vor Gericht unterstützen. Alle andere VerbraucherInnen können auf die Beratung und auf eine Reihe von Musterbriefen zu den häufigsten Problemfällen zählen, mit deren Hilfe sie selbst aktiv werden können.
"Umsicht ist nach wie vor das beste Mittel, damit der Urlaubstraum nicht getrübt wird", ist Caterina Rosso überzeugt. Reisekranken- und Rücktrittsversicherung seien empfehlenswert. Schriftliche Verträge – inklusive Sonderwünsche – schützen besser als mündliche Vereinbarungen. Und umsichtige Auswahl sowie gute Information seien der Grundstein für ein ungetrübtes Urlaubsvergnügen. Viele zusätzliche Tipps finden sich in der Broschüre "Erste Hilfe für den Urlaub" des Europäischen Verbraucherzentrums.
Bozen, 01.04.2004
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