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Spanair bleibt am Boden

Tipps für die betroffenen Passagiere

Die spanische Fluglinie Spanair musste letzte Woche den Flugbetrieb offenbar aufgrund gravierender finanzieller Schwierigkeiten abrupt einstellen, alle ihre Flüge wurden annulliert. Was können nun jene Verbraucher tun, die bereits ein Ticket für einen Spanair-Flug gekauft haben?

Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine gesicherten Informationen, ob das Unternehmen in Konkurs ist, und ob und ab wann eventuelle Forderungen bei einem zu bestellenden Masseverwalter angemeldet werden können. Einige Informationen gibt Spanair selbst über seine Homepage (www.spanair.com) und über seinen Twitterkanal @spanairinformac.

Spanair kündigt zur Zeit an, mit der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung (IATA) eine Vereinbarung auszuhandeln, was die Rückerstattung der bereits ausgestellten und nun nicht mehr nutzbaren Flugtickets angeht. Sobald diese Vereinbarung unter Dach und Fach ist, sollte es laut Fluggesellschaft möglich sein, das Geld beim Reisebüro oder - falls die Tickets über die Homepage der Airline selbst gekauft oder jedenfalls mit Kreditkarte bezahlt wurden - bei dem jeweiligen Kreditkartenunternehmen zurückzufordern.

Alternativ wird auch in Aussicht gestellt, dass man sich zu einem Sondertarif auf einen Flug einer kooperierenden Airline umbuchen lassen kann. Informationen zu dieser Möglichkeit gibt es jeweils auf den Webseiten solcher Airlines (insbesondere Vueling, Iberia und Air Europa).

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wird die Sache weiter verfolgen und weiterhin darüber informieren, sobald es weitere gesicherte Neuigkeiten gibt.


Bozen, 31.01.2012
Presse-Information



Update 28.2.2012:
Es wurde nun das Konkursverfahren eröffnet und jene Passagiere, welche die Rückerstattung ihres Tickets beantragen wollen, müssen ihre Forderung beim Masseverwalter anmelden. Der Antrag muss den Masseverwalter innerhalb 15. April 2012 erreichen.

Das Formular ist auf der Homepage der Fluggesellschaft (www.spanair.com) verfügbar und kann on-line ausgefüllt und versandt werden.

Zusätzlich zum Ticketpreis können jene Passagiere, die Flüge zwischen dem 27. Jänner und 9. Februar gebucht haben, Ausgleichszahlungen gemäß der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr, 261/2004) geltend machen:

- 250 € bei Flügen unter 1.500 km,
- 400 € bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km,
- 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.

Da Flugpassagiere nicht zu den bevorrechtigten Gläubigern gehören, ist es ungewiss, ob genug Gelder übrig bleiben, um auch ihre Forderungen zu berücksichtigen. Trotzdem empfehlen wir allen betroffenen Verbrauchern diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und das Formular auszufüllen.

Weitere Informationen und Hilfe beim Ausfüllen gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) (info@eurconsumatori.org).



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