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Club Air: Ausgleichsverfahren eröffnet - Was können die Verbraucher tun?

Vor der Konkurssektion des Landesgerichts Mailand wurde das Ausgleichsverfahren (concordato preventivo) über die Fluglinie Club Air eröffnet. Der vom Gericht ernannte Ausgleichsverwalter ist nun in diesen Tagen dabei, mit allen Gläubigern der Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen. Wie sollen sich die betroffenen Verbraucher nun verhalten? Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen erteilt nützliche Informationen dazu.

Mit seinem Dekret vom 11. Dezember 2008 hat das Landesgericht Mailand das Ausgleichsverfahren über die italienische Fluglinie Club Air eröffnet. Seit 2006 waren Tausende Kunden der Airline von zahlreichen Flugstreichungen betroffen. In diesen Tagen wurden jene Verbraucher, die ein Ticket dieser Airline erworben hatten - allein 500 von ihnen hatten sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gewandt - von dem vom Landesgericht Mailand ernannten Gerichtskommissär kontaktiert.

Was sieht dieses Verfahren vor und was können die Verbraucher tun?

Das Ausgleichsverfahren ist ein Alternativverfahren zum Konkurs und zielt darauf ab, diesen zu vermeiden: der Schuldner versucht ein Übereinkommen mit den Gläubigern zu erzielen und garantiert dabei, dass allen Gläubiger (aufgeteilt in Klassen) etwas ausbezahlt wird. Club Air hat ihren Gläubigern zur Befriedigung ihrer Forderungen die Abtretung aller sich in ihrem Eigentum befindlichen Güter angeboten. Mit dem Erlös, bestehend aus den Einnahmen aus der Verpachtung und dem späteren Verkauf des Betriebs, würden, laut dem Ausgleichsvorschlag der Gesellschaft, die Angestellten und technischen Mitarbeiter 100%, die Erbringer von freiberuflichen Tätigkeiten 30%, die Sozialvorsorgeinstitute und die Staatskasse 25% und die übrigen nicht bevorrechtigten Gläubiger 20% des Ausmaßes ihrer Forderungen erhalten. Das bedeutet für die betroffenen Verbraucher, welche in die Kategorie der nicht bevorrechtigten Gläubiger fallen, dass sie mit dem Erhalt von 20% ihrer Forderung - zusammengesetzt aus dem Betrag des unbenutzten Flugtickets und der von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung - rechnen können.

Die Gläubiger wurden für den 17. Februar 2009 um 12.45 Uhr ins Landesgericht Mailand geladen, wo über den Ausgleichsvorschlag abgestimmt wird. Die Zustimmung oder die Ablehnung des Vorschlags kann dem Ausgleichsverwalter auch per Fax zusammen mit den Angaben zur Höhe der eigenen Forderung übermittelt werden. Es ist daher für die Gläubiger nicht zwingend notwendig, persönlich an der Gläubigerversammlung am 17. Februar 2009 teilzunehmen.
Im Falle der Genehmigung des Ausgleichsvorschlages, wird es zur Auszahlung der Gläubiger kommen; andernfalls gibt es für die Verbraucher nur mehr wenig Hoffnung auch nur einen geringen Teil ihres Geldes wiederzusehen (zwischen der fehlenden Rückerstattung der unbenutzten Flugtickets und der nicht erhaltenen Entschädigung geht es um einen Betrag von circa 350.000 Euro). Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen wird auf seiner Website (www.euroconsumatori.org) alle Neuigkeiten zu diesem Fall veröffentlichen.


Bozen, 08.01.2009
Presse-Information



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