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LuxemburgMangelhafte Ware?Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Luxemburg umgesetzt.Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Luxemburg kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war. Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind. Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen. Die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, erlischt 24 Monate nach der Anzeige eines Mangels bzw. einer Vertragswidrigkeit durch den Verbraucher. Gebrauchte Artikel oder Second-Hand-Artikel: die Garantie für Second-Hand-Artikel kann vertraglich höchstens auf ein Jahr verkürzt werden. Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher. Umtausch der WareWenn kein Produktmangel vorliegt, hat der Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Warenumtausch. Dies liegt im Ermessen des Händlers. Es ist deshalb ratsam, vorab mit dem Händler diese Möglichkeit zu überprüfen und sich eine schriftliche Bestätigung der Zustimmung geben zu lassen, z.B. als Vermerk auf dem Kaufbeleg.PreisauszeichnungDie Währung Luxemburgs ist der Euro.Die Preise müssen in Euro angegeben werden. Der Verbraucher kann nicht darauf bestehen, das Produkt zu dem gleichen wie auf dem Preisschild angegebenen Preis zu erwerben. Es empfiehlt sich daher, vor Bezahlung nochmals nach dem Preis zu fragen. Die MwSt. muss beim Verkauf an den Verbraucher im Preis enthalten sein. Händler sind verpflichtet, dem Verbraucher eine Quittung auszustellen. SteuernAuf die meisten Waren und Dienstleistungen wird in Luxemburg eine Mehrwertsteuer von 15 % (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA) erhoben.ZahlungsmittelDie meistverbreiteten Zahlungsmittel in Luxemburg sind Bargeld, Schecks und Kreditkarten. Schecks werden aber eher in geringerem Maße eingesetzt. Bei Zahlung mittels Kreditkarten muss der Verbraucher keinen Ausweis vorlegen.SchlussverkaufEs gibt zwei festgelegte Schlussverkaufszeiten in Luxemburg: den Winter- und den Sommerschlussverkauf.Der Winterschlussverkauf beginnt am ersten Samstag im Januar und dauert 15 Tage. Der Sommerschlussverkauf beginnt am ersten Samstag im Juli und dauert 15 Tage. ÖffnungszeitenÜbliche Öffnungszeiten der Geschäfte:Montag bis Samstag: 08:00 / 09:00 - 18:00Supermärkte sind zwischen 08:00 / 09:00 und 20:00 / 21:00 geöffnet. Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Banken:Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 & 14:00 – 16:30 / 17:00Samstag und Sonntag: geschlossen Übliche Öffnungszeiten der Postämter:Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 & 13:30 - 17:00Samstag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 (nur in der Stadt Luxemburg). PfandBei Flaschen wird normalerweise ein Pfand verrechnet. Bei Dosen oder Kunststofftaschen wird kein Pfand verrechnet.Zusätzliche InformationsquellenWeitere Informationen sind auf folgender offiziellen Website für Reisen und Tourismus erhältlich:www.lcto.lu (Tourismus-Büro der Stadt Luxemburg) Stand: August 2004
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