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Die Europäische Kommission schlägt schnellere, einfachere und kostengünstigere Lösungen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern vor

Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt; Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Europäische Kommission heute zwei Vorschläge für Rechtsakte unterbreitet, mit denen gewährleistet werden soll, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können.

Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt. Wenn ein Unternehmer sich während der Garantiezeit weigert, den Laptop zu reparieren, oder wenn man sich mit dem Reiseveranstalter nicht auf eine Rückerstattung wegen eines missratenen Urlaubs einigen kann, muss man nicht unbedingt vor Gericht gehen. Allerdings ist die außergerichtliche Streitbeilegung in der EU bislang nur in einigen Bereichen möglich.

Die alternative Streitbeilegung (ADR - Alternative Dispute Resolution) ist für die Verbraucher schneller, billiger und einfacher als ein Gerichtsverfahren. Ein allgemeiner, EU-weiter Zugang zu hochwertigen alternativen Streitbeilegungsverfahren würde für die Verbraucher Einsparungen von jährlich rund 22,5 Mrd. Euro mit sich bringen. Derzeit bestehen in der EU über 750 ADR-Einrichtungen. In einigen EU-Ländern gibt es sie jedoch nur in bestimmten Regionen oder für bestimmte Branchen. Das Konzept der alternativen Streitbeilegung ist bei Verbrauchern und Unternehmen kaum bekannt. Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Darin eingeschlossen sind die Einbußen von europäischen Verbrauchern (in einer geschätzten Höhe zwischen 500.000 Mio. und 1 Mrd. Euro), wenn es bei Einkäufen in anderen EU-Ländern Probleme gibt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Europäische Kommission heute zwei Vorschläge für Rechtsakte unterbreitet, mit denen gewährleistet werden soll, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können, und zwar unabhängig davon, um was für eine Ware oder Dienstleistung es in dem vertraglichen Streit geht und wo das Rechtsgeschäft im europäischen Binnenmarkt zustande gekommen ist. Für Verbraucher, die über Landesgrenzen hinweg online shoppen, möchte die Kommission eine EU-weite, einheitliche Online-Plattform schaffen, mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen.

Die ADR-Richtlinie (welche vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU bis Ende 2012 verabschiedet wird) soll gewährleisten, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen gute außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Der Vorschlag sieht im Einzelnen vor, dass die ADR-Einrichtungen bestimmte Qualitätsanforderungen in puncto Qualifikation der Mitarbeiter, Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness erfüllen müssen. Die Unternehmen müssen ihre Kunden informieren, welche ADR-Stelle für potenzielle Streitigkeiten zuständig ist und den Streit innerhalb von 90 Tagen regeln.

Alle Verbraucher, die mehr zum Thema ADR erfahren möchten, können sich die Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ansehen, welche einen eigenen Abschnitt dazu hat.


Bozen, 29.11.2011
Presse-Information



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