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Brautkleid nach Nigeria?

Achtung bei Kleinanzeigen im Internet


Wer seine gebrauchte Videokamera, sein altes Laptop oder gar sein Brautkleid zu Geld machen will, braucht sich heutzutage nicht auf den Kleinanzeiger der Lokalzeitung beschränken. Es gibt im Internet zahlreiche Portale für Gratiskleinanzeigen, wo jeder seine Waren anpreisen kann. Doch auch als Verkäufer sollte man immer ein gesundes Misstrauen bewahren und nicht vorschnell auf Angebote eingehen.

Frau S. hatte ihr gebrauchtes Brautkleid auf einem Südtiroler Kleinanzeigenportal zum Kauf angeboten. Eigentlich hatte Sie mit Interessensbekundungen von Selbstabholerinnen gerechnet, die vielleicht das Kleid anprobieren wollten bevor sie sich für den Kauf entscheiden würden. Gemeldet hat sich aber ein freundlicher Herr angeblich aus Kanada, der in etwas holprigem Englisch ankündigte, er würde das Kleid gern für eine Freundin in Nigeria kaufen, Frau S. Sollte doch gleich Ihre Bankdaten bekannt geben. Ebenfalls ein Kaufangebot mit fast dem selben Wortlaut erhielt Frau K. Sie hatte eine Videokamera inseriert und erhielt eine Mitteilung von einem Kanadier, der genau so eine Kamera für seinen Klienten suchen würde. Dieser sei gerade auf Forschungsreise in Nigeria, es wäre daher ideal, wenn Frau K. die Kamera direkt nach Afrika schicken könnte. Herr P. wollte hingegen sein altes Laptop für 700 Euro verkaufen. Interesse zeigte diesmal eine Dame aus Kanada, die Herrn P bat, den Computer an ihre Tochter in Nigeria zu senden, sie würde ihm sogar 1000 Euro, also 300 Euro mehr als der gewünschte Preis, bieten.

Solche Angebote sind bei weitem keine Einzelfälle: Zahlreiche Erfahrungsberichte auf unzähligen Internetforen zeugen von Tausenden Betrugsversuchen weltweit. Betroffen sind einerseits Internetnutzer, die ihre Inserate auf international bekannte Anzeigenportale stellen, aber auch User von kleinen nur lokal bekannten Anzeigenseiten. Wer auf die Kaufangebote reagiert, bekommt eine gefälschte E-Mail einer Bank oder eines Bezahlservices mit der Bestätigung, dass das Geld hinterlegt worden sei, man solle den Beweis für den Versand der Ware liefern, dann würde der Geldtransfer stattfinden. Wer die Ware verschickt, ist diese endgültig los. Vom Käufer oder dessen angeblicher Bank hört man nichts mehr, Geld bekommt man keines.

Frau S., Frau K. und Herr P. haben richtig reagiert: Keiner der drei ging auf die Kaufangebote ein und gab seine Bankdaten bekannt, sie alle ignorierten die Anfrage.

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt zu diesem Thema auf der Seite des EVZ unter www.euroconsumatori.org


Bozen, 15.09.2011
Presse-Information



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