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Erneuter Fall von dreister Internetabzocke

Gefälschte Forderungen im Namen eines Rechtsanwalts unterwegs.

In den letzten Tagen haben sich erneut Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gemeldet, weil sie eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Der Versender gibt sich als Rechtsanwalt Florian Giese aus. Diesen Anwalt gibt es zwar tatsächlich, er hat aber nichts mit diesen E-Mails zu tun, sondern ist selbst Opfer der dreisten Internetbetrüger.

Es wird behauptet, dass der Versender der E-Mail "..die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen,…." wahrnimmt. "..Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt."

Damit die angeblich zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen würde, könne man folgendes Angebot machen:
"Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir Ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen." Die Konsumenten werden dazu aufgefordert "….den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum …. sicher und unkompliziert mit eine UKASH-Karte zu bezahlen. Sollten Sie diesen Bezahlvorgang ablehnen .......wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrechterhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet."

Auf seiner Website stellt Rechtsanwalt Giese klar, dass seine Kanzlei nicht in Zusammenhang mit diesen E-Mails steht. "Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail-Adressen "giese@ra-giese.info", "zahlung@ra-giese.info", "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden."

Die Kripo Hamburg ermittelt in diesem Fall bereits. Sofern jedoch bei den Betroffenen kein Schaden entstanden ist, diese also die geforderten 100,00 EUR nicht bezahlt haben, rät die Kripo allerdings lediglich dazu, die SPAM-Mail zu löschen. In Hamburg können keine Strafanzeigen mehr aufgenommen, wenn es sich nur um versuchten Betrug handelt.

Das Europäische Verbraucherzentrum rät daher den Empfängern der dubiosen E-Mail, diese zu ignorieren und auf keinen Fall die geforderte Summe zu bezahlen.
Weitere Tipps und Informationen zum Thema erhalten sie beim EVZ in Bozen, Brennerstraße 3, telefonisch unter 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8-16 Uhr, E-Mail info@euroconsumatori.org



Bozen, 28.10.2010
Presse-Information



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