![]() |
![]() |
||||||
Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2007Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 75 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)Internet Kostenfallen auf ausländischen WebseitenBereits einige hundert Konsumenten haben sich heuer schon an das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen gewandt, weil sie unverhofft in eine der zahlreichen Internet-Kostenfallen getappt sind. Es handelt sich dabei hauptsächlich um deutsche Webseiten, die kostenpflichtige Dienstleistungen - oft in Abo-Form - anbieten, es dabei aber tunlichst unterlassen, deutlich auf die Kostenpflichtigkeit und das Rücktrittsrecht hinzuweisen. Auf solche Weise angeboten werden querbeet Dienstleistungen wie Lebenserwartungs- und Intelligenztests, Routenplanung, Ahnen- und Namensforschung, Hausaufgabenhilfe bis hin zu Quizspielen und Musikdownloads.Beim Anmelden geschieht es leicht, dass der Verbraucher die Informationen über die Kosten und das Rücktrittsrecht übersieht, da sich diese meist unter der Anmeldemaske befinden, und erst ins Bild kommen, wenn man den Fensterinhalt mit der Maus ganz nach oben verschiebt. Oft wird der Verbraucher auch durch Gewinnspiele angelockt. Hat sich der Verbraucher angemeldet, wird in der Regel nicht nach Kreditkartendaten gefragt. Dem Verbraucher wäre dann nämlich sofort klar, dass es sich nicht um ein Gratis-Angebot handelt. Die Rechnung kommt dann nach Hause, mit der Post oder auch mittels E-Mail - meist erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist - und soll mittels Überweisung bezahlt werden. Wie kann man sich schützen? Bevor man sich auf einer Seite anmeldet, immer genau die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Vorsicht, wenn persönliche Daten verlangt werden, es könnte sich um eine kostenpflichtige Seite handeln. Immer genau kontrollieren, ob sich nicht irgendwo ein Hinweis über die Kosten versteckt. Bei Unsicherheit sollte man die Seite besser sofort schließen. Gratis gibt's nichts! - Wer sich dieses Prinzip vor Augen hält, fährt immer gut. Flugreisen I Verkauf von Flugtickets im Internet - EU kontrolliert WebseitenEine von der EU-Kommission inizierte Erhebung, die die systematischen Prüfung von über 400 Webseiten von Anbietern von Flugtickets in 15 Mitgliedsstaaten und Norwegen zum Gegenstand hatte, brachte interessante, wenn auch wenig erfreuliche, Ergebnisse zu Tage.Gesucht wurde nach Verstößen gegen das Verbraucherschutzrecht, insbesondere gegen die Bestimmungen der EU Richtlinien über die irreführende Werbung (84/450/EWG) und jener über die missbräuchlichen Klauseln (93/13/EWG). Hauptsächlich wurde kontrolliert, ob der Gesamtpreis des Tickets inklusive Steuern, Buchungs- und Kreditkartengebühren, usw., von vorneherein deutlich angegeben wurde, ob alle Bedingungen des Angebots, wie zum Beispiel die beschränkte Verfügbarkeit von billigen Tickets, klar genannt werden und ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht auffindbar, verständlich und fair sind. Über die Hälfte der geprüften Webseiten wiesen Unregelmäßigkeiten auf. Von den 11 in Italien getesteten Seiten waren sogar 9 nicht in Ordnung. Die betroffenen Unternehmen wurden kontakiert und aufgefordert, Stellung zu nehmen oder ihre Praktiken zu ändern. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Geldbußen und die Sperrung ihres Internetauftritts. Flugreisen II Schwedischer Konsumenten-Ombudsmann verklagt BilligfluglinieDie schwedische Schlichtungsstelle für Verbraucher (Konsumentenombudsmannen) hat gegen die irische Billigfluglinie Ryanair geklagt, da sie Passagieren bei einem Flugausfall zu wenig Entschädigung zahle.Konkret geht es um den Fall eines schwedischen Paares, dessen Flug von Brüssel nach Stockholm ausfiel. Die Fluggesellschaft schlug einen Ersatzflug zwei Tage später vor und erstattete den Preis der Flugtickets. Eine weitere Entschädigung bot die Fluggesellschaft nicht an, auch keine Mahlzeit oder ein Hotelzimmer. Laut einer EU-Verordnung von 2004 (261/2004/EG) muss die Fluggesellschaft im Falle der Streichung eines Fluges einen Ersatzflug anbieten. Passagiere, deren Flug gestrichen wird, können wählen, ob sie einen anderen Flug nutzen oder ihr Geld zurück haben wollen. Außerdem sind Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate, Faxe und E-mails und, unter bestimmten Bedingungen, Hotelunterbringung vorgesehen. Zudem müssen die Airlines unter Umständen eine Ausgleichsleistung von 250 bis 600 Euro je nach Entfernung bezahlen, sofern die Annullierung nicht auf höhere Gewalt zurückgeht. Um die Definition gerade dieses Begriffs gibt es jedoch regelmäßig Streit. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg steht noch aus.
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||