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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe April 2007

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 26 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


Flugverkehr I

Die EU-Kommission hat die schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen überarbeitet

Am 5. März 2007 hat die Europäische Kommission zum dritten Mal die schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen überarbeitet. In dieser schwarzen Liste sind jene Fluggesellschaften eingetragen, welche die von der EU vorgesehenen Mindestsicherheitsauflagen nicht erfüllen und für welche folglich ein Flugverbot im europäischen Luftraum besteht.
Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und die vorgenommenen Änderungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; welches unter folgender Adresse abrufbar ist: http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?ihmlang=de.
Die aktualisierte schwarze Liste der Fluggesellschaften, welche in der EU nicht fliegen dürfen, ist unter folgender Adresse einsehbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf.


Flugverkehr II

Konkurs der schwedischen Fluggesellschaft Fly Me

Am 2. März 2007 wurde der Konkurs der schwedischen Fluggesellschaft Fly Me angemeldet. Verbraucher, welche von Flugannullierungen betroffen waren, verweisen wir auf die Homepage der schwedischen Rechtanwaltskanzlei, welche das Konkursverfahren betreut:
www.lindahl.se
Auf der Internetseite der Kanzlei finden Sie Informationen zum Konkurs sowie das Formular, welches für die eigene Beschwerde auszufüllen und an die Kanzlei zu schicken ist:
www.konsumenteuropa.se.
Das Europäische Verbraucherzentrum steht Ihnen für weitere Informationen sowie für konkrete Hilfe bei der Beschwerde selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Europa

EU Kommission: eine neue Strategie für Verbraucher

Am 13. März 2007 hat die Europäische Kommission einen von der Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva ausgearbeiteten Katalog über 20 Maßnahmen sowohl legislativer als auch nicht legislativer Art verabschiedet. Die neue Strategie für den Zeitraum 2007-2013 verfolgt das Ziel, das Vertrauen der europäischen Verbraucher in den Gemeinsamen Markt zu festigen und den Einzelhandelmarkt zu stärken. Ein Anliegen der Kommissarin Meglena Kuneva ist es “Vertrauen in den Gemeinsamen Markt zu schaffen und den Bürgern größere Auswahlmöglichkeiten sowie ein besseres Preis-Leistungsverhältnis zu bieten”, um das Potential des Gemeinsamen Marktes und des elektronischen Handels, welches momentan noch nicht voll von den Verbrauchern und Unternehmen ausgeschöpft wird, besser zu nutzen.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission verfügbar.


Fall des Monats

Diesmal geht es um einen Fall von Produkthaftung. Ein italienischer Verbraucher hat sich ein teures Rennrad mit einer von einer französischen Firma hergestellten Krone gekauft.
Während einer Radtour in den Bergen ging diese Carbon-Krone zu Bruch und fiel herunter. Dabei wurde das Fahrgestell des Rads beschädigt. Der Verbraucher hat uns kontaktiert, da er wissen wollte, an wen er sich für die Reparatur seines kostbaren Rads wenden sollte. An den Händler? Bei Fällen wie diesen, wenn also ein Produkt durch ein anderes Produkt beschädigt wird, sieht der Art. 114 des Verbraucherkodex vor, dass „der Hersteller für Schäden, welche durch sein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, haftet ”. Wir haben daher über unsere Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums in Frankreich den französischen Hersteller kontaktiert, und die Reparatur des beschädigten Fahrgestells verlangt.
Ein technisches Gutachten, welches von der Herstellerfirma angefordert wurde, hat schließlich ergeben, dass der Schaden am Fahrgestell tatsächlich durch den Bruch der Krone verursacht worden war. Daraufhin hat der Hersteller auf eigene Kosten das Fahrgestell des Rennrads reparieren lassen.



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