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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2006Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 75 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)BROSCHÜRE Autoselbstimport aus der EUDer Kauf eines Autos gehört sicherlich nicht zu jenen Anschaffungen, die man mal so nebenbei tätigt: da es sich dabei meist um größere Summen handelt, sollte eine solche Anschaffung gut überlegt sein, ganz gleich ob man dabei in Italien bleibt, oder einen Blick über die Grenzen wirft. Und tatsächlich kann ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn nicht schaden.Doch wie genau funktioniert so ein Autoimport? Welche Dokumente brauche ich? Wie versichere ich das Auto während des Transports? Wo und in welcher Höhe wird die Mehrwertsteuer fällig? Welchen EURO-Wert hat mein im Ausland gekauftes Fahrzeug? Antwort auf diese und weitere Fragen liefert eine neue Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums mit dem Titel „Autoselbstimport aus der EU“. Die Broschüre ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Brennerstraße 3, Tel. 0471-980939) kostenlos erhältlich oder wird bei Einsendung von Briefmarken im Wert von 1,40 Euro zugesandt. VERTRÄGE In welchen Fällen gilt das Rücktrittsrecht?Manchmal unterzeichnet man vorschnell einen Vertrag, in der irrigen Meinung, durch das Rücktrittsrecht aus jedem Vertrag wieder aussteigen zu können: dem ist jedoch nicht so. Der Rücktritt von einem Vertrag ist eine Ausnahme, und keinesfalls die Regel – zurücktreten kann man nur in ganz bestimmten, genau vom Gesetz festgelegten Fällen:
Ebenso ausgeschlossen sind Versteigerungen aller Art (auch E-Bay) und der gesamte Tourismus- und Freizeitveranstaltungssektor. Genauere Infos finden Sie unter www.euroconsumatori.org/16842v27887d16983.html und www.euroconsumatori.org/16842v21419d21446.html. INTERNET Auf Schnäppchenfang im Internet? Vorsicht ist geboten!Streifzüge durchs Internet sind für viele VerbraucherInnen etwas Alltägliches geworden. Was sich da nicht alles finden lässt: Gratis-Tests für den Intelligenzquotienten, kostenlose Berechnungen der Lebenserwartung und und und. Was im Eifer des Gefechts jedoch leicht vergessen wird: Gratis gibt’s nichts!Immer wieder melden sich beim EVZ Bozen verzweifelte VerbraucherInnen, die glaubten, ein Gratis-Angebot im Internet genutzt zu haben und bei Erhalt einer gesalzenen Rechnung ein böses Erwachen erlebten. Sie hatten nämlich ein Häkchen in das Feld „Ich habe die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGBs) gelesen und akzeptiert“ gesetzt – häufig ohne dies effektiv getan zu haben. Da die Rechnungen erst lange Zeit nach dem „Gratis-Test“ eintrafen, war auch die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts, welches je nach EU-Land 10 bis 14 Tage nach Vertragsabschluss erlischt, bereits verstrichen. Eine andere Masche, den Verbraucher am Rücktritt zu hindern, ist, die Leistung sofort zu erbringen: Die Regelungen zum Rücktrittsrecht besagen nämlich, dass dieses aufgehoben ist, sofern die Leistung bereits erbracht wurde! Das EVZ rät daher allen, die Vertragsbedingungen genauestens zu studieren – nur so kann man sich schützen. Ziehen Sie außerdem Ihren Hausverstand zu Rate: Denn was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist wahrscheinlich erfunden! REISEN Flugtransport: Bericht über die Beschwerden im Jahr 2005Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat die Anfragen zum Flugtransportsektor analysiert, welche die verschiedenen Zentren im Jahr 2005 erreicht haben: Es handelt sich dabei um 1.195 Informationsanfragen und 1.521 Beschwerden.Die Analyse hat an den Tag gebracht, dass die meisten Beschwerden das Gepäck betrafen (24%), gefolgt von den Verspätungen (23%) und den Flugannullierungen (22%). Der größte Teil der Fluglinien, die von Beschwerden betroffen waren, befinden sich in Irland (17%) und im Vereinigten Königreich (16%), während die meisten Beschwerden von spanischen Konsumenten (18%) stammten, gefolgt von deutschen (13%), britischen (13%) und schwedischen Verbrauchern (12%). Das Ergebnis der Beschwerden ist leider immer noch für viele Konsumenten unbefriedigend; ein Drittel der Fälle blieb ungelöst. Die Hauptgründe dafür sind die Weigerung der Fluggesellschaft für außergewöhnliche Umstände, für welche sie nicht haftet, Schadenersatz zu zahlen (9%) sowie eine fehlende Antwort von Seiten der Fluglinie (7%). Von den restlichen Fällen endeten nur 28% positiv; von 27% ist der Ausgang unbekannt und in 12% der Fälle wurden die Reklamationsfristen nicht eingehalten oder es gab keinen gültigen Reklamationsgrund.
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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