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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juli-August 2006

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


REISEN I

Abänderung der Abflugs- und Ankunftszeiten bei Pauschalreisen zu ungunsten der Reisenden

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern aus Südtirol und dem gesamten Staatsgebiet gegen italienische Reiseveranstalter, da die Flugzeiten bei Pauschalreisen zu ungunsten der Reisenden abgeändert werden.
Einige Tage vor der Abreise wird dem Konsumenten mitgeteilt, dass die Flugzeiten geändert wurden: der Hinflug wurde von 6 Uhr morgens auf den Abend oder sogar in die Nachstunden hinein verschoben, während der Rückflug nun bereits am frühen Morgen startet und nicht, wie vorgesehen, erst abends: auf diese Weise wird eine Reise von z.B. 9 Tagen / 8 Nächten auf 7 Tage / 8 Nächte zurückgestutzt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf einen Musterbrief, der für die Erstellung eines Beschwerdeschreibens von Nutzen sein kann und erinnern nochmals an die 10-Tagesfrist ab Rückkehr, innerhalb welcher das Schreiben an den Veranstalter geschickt werden muss.


REISEN II

Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung

Wenige Tage vor Sommerbeginn und dem damit verbundenen Start in die Ferien müssen viele Italiener mit Schwierigkeiten bei der Ausstellung oder der Verlängerung ihres Reisepasses rechnen. Seit dem Inkrafttreten der neuen Einreisebestimmungen für die Vereinigten Staaten sind die Quästuren nicht in der Lage, die Anträge, die sich im Laufe der Monate angesammelt haben, zu erledigen. Zum fehlenden Personal ist die mangelnde Eignung der Geräte, die diesen Ämtern zur Verfügung stehen, hinzugekommen.
Eine Alternative dazu ist, sich an das Konsulat oder die Botschaft zu wenden und die Ausstellung eines Visums zu beantragen; diese Alternativlösung empfehlen mittlerweile auch zahlreiche Reisebüros.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie daran erinnern, dass die neuen Bestimmungen vorsehen, dass Besucher, welche zum Zweck eines touristischen Aufenthalts oder aus Geschäftsgründen in die Vereinigten Staaten einreisen wollen, entweder:
einen maschinenlesbaren Pass besitzen, der innerhalb 25. Oktober 2005 ausgestellt worden ist, oder
einen maschinenlesbaren Pass besitzen, der nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt, aber mit einem Digitalfoto versehen ist.


REISEN III

Reise-Preisvergleich 2006

Auch heuer haben wir wieder einen Preisvergleich durchgeführt und dabei, wie schon im Vorjahr, ein Hotel auf Mallorca sowie mehrere Hotels auf Sardinien unter die Lupe genommen. Während wir beim spanischen Hotel die Preise von 4 ausländischen Veranstaltern verglichen haben, haben wir bei den Hotels auf Sardinien einen österreichischen (Christophorus Reiseveranstaltungs GmbH) und einen italienischen Reiseveranstalter (Vacanze Smeralde Srl) ausgewählt.
Die entsprechenden vergleichenden Tabellen finden Sie unter: www.euroconsumatori.org/16842v16934d28106.html


HAUSTÜRGESCHÄFTE

Wundermittelchen: von Haus zu Haus ...
Was man bedenken sollte, bevor man sich darauf einlässt

Im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gehen immer öfter Meldungen ein, dass VerbraucherInnen von Freunden und Bekannten angesprochen wurden, die ihnen ein Mittelchen verkaufen wollten, das angeblich gegen viele Krankheiten und Beschwerden Wunder wirke.
So wird z.B. ein etwas ausgefallener Obstsaft angeboten, der in der Halbliterflasche beinahe 20 Euro kostet und angeblich gegen jede Menge Beschwerden hilft, welcher in Italien nach der sog. „Novel Food Regelung“ als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist. Für solche Produkte darf nicht mit therapeutischen oder heilenden Eigenschaften geworben werden, so steht es im Gesetz – bei Verletzung drohen saftige Verwaltungsstrafen. Dennoch werden fröhlich Broschüren verteilt, in denen Studien zitiert werden, aus welchen unter anderem hervorgeht, dass der Saft bei 88% aller Allergiker „eine Linderung der Symptome“ bewirkt hat.
Vielfach soll man nicht nur das Produkt kaufen, sondern auch selbst als VerkäuferIn tätig werden.
Das Fazit der Verbraucherschützer: Überlegen Sie dreimal – sowohl bevor Sie kaufen, als auch bevor Sie sich entscheiden, zu verkaufen!




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