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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Mai 2006Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 33 - Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumREISEN Ein gelungener Urlaub beginnt bei der BuchungWenn der Frühling statt mit eitel Sonnenschein wieder mal mit Regenschauern und Windböen seine Aufwartung macht, ist es umso verlockender, in Gedanken bereits im Urlaub zu sein. Viele suchen jetzt schon ihr "Traumziel" für die schönsten Wochen des Jahres in den Katalogen der Reiseveranstalter. Doch Achtung auf die Formulierungen!"Zimmer auf der Meerseite" muss noch lange nicht heißen, dass auch der Meerblick garantiert ist; genauso wie ein "Hotel direkt am Meer" nicht unbedingt an einem Traum-Sandstrand gelegen sein muss – auch ein Fischerhafen liegt nun mal am Meer. Deshalb sei allen geraten, bei unklaren Formulierungen nachzufragen, und jene Punkte, die Ihnen besonders wichtig sind, schriftlich bestätigen zu lassen – vorbeugen ist stets einfacher als "heilen"! PARTNERVERMITTLUNG I Partnersuche über Zeitungsannonce: Was man dabei beachten sollte"Wenn der weiße Flieder wieder blüht ..." erwachen meist auch die berühmten Frühlingsgefühle, und man wünscht sich einen Partner an seiner Seite.Oft werden von Partnervermittlungsinstituten Kontaktanzeigen geschaltet. Melden sich Herr und Frau Zweisam auf solche Annoncen, werden Sie aufgefordert einen Vertrag zu unterschreiben. Doch bevor Sie diesen Vertrag unterzeichnen, werfen Sie doch mal einen zweiten Blick darauf: ist dort eigentlich jene Anzeige, auf welche Sie sich gemeldet haben, explizit erwähnt? Wenn nicht, wird es schwer, Ihren Wunsch nach Herstellung eines Kontaktes mit der beschriebenen Person durchzusetzen. Deshalb: bestehen Sie darauf, dass die von Ihnen genannte Annonce dem Vertrag als integrierender Bestandteil beigefügt wird. PARTNERVERMITTLUNG II Aufgepasst: Ihr kostenloses Rücktrittsrecht kann eingeschränkt werden!Jeder Vertrag, der außerhalb der Geschäftslokale abgeschlossen wird, gibt dem Verbraucher ein kostenloses Rücktrittsrecht von 10 Tagen; so auch der Partnervermittlungsvertrag, der, wie so oft, in einem Lokal oder an einem anderen öffentlichen Ort, unterschrieben wird.Was jedoch wenige wissen: sollte beim Abschluss des Vertrages gewünscht werden, dass die Erbringung der Leistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist erfolgen soll, muss diese auch in dem Maße, in dem sie ausgeführt worden ist, bezahlt werden. Zurück zum Partnervermittlungsvertrag: natürlich wünschen sich auch Herr und Frau Zweisam beim Abschluss eines Partnervermittlungsvertrages eine sofortige Vermittlung von Partnervorschlägen. Sollten diese innerhalb der 10 Tage erstellt werden, und sich der Verbraucher zum Rücktritt entschließen, müssen letztere auch in voller Höhe bezahlt werden. Deshalb unser Rat: Hier lohnt es sich auf eine Vermittlung innerhalb der ersten 10 Tage zu verzichten!!! FALL DES MONATSEs klingt immer sehr einladend, wenn man auf einer Internetseite das Wort "gratis" liest. Auch eine Firma aus Deutschland hat damit geworben und verschiedenste Seiten ins Internet gestellt. So beispielsweise www.vornamen-heute, www.songtexte-heute, www.tattoo-heute, www.hausaufgaben-heute. Doch gratis war das Angebot nur für 24 Stunden, danach hat es sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Die Konsumenten wurden sich dessen erst nach Ablauf des Rücktrittsrechtes von 14 Tagen bewusst.Auf Anfrage vieler Südtiroler Konsumenten haben wir uns an die Kollegen in Deutschland gewandt, welche die Wettbewerbsbehörde mit Erfolg einschalteten und eine Abmahnung der Firma durch diese erreichten. Die Reaktion blieb nicht aus: die Firma änderte ihre Internetseiten vollkommen: kein Gratis-Angebot mehr, ausreichende Information über das Rücktrittsrecht, der Link zu den AGB’s ist nun klar ersichtlich. Vor einigen Tagen wurden unsere Bemühungen und unsere Hartnäckigkeit dann auch endlich von Erfolg gekrönt: Der Anwalt der Firma teilte uns auf unsere unzähligen Mahnungen hin in einer kurzen Stellungnahme mit, dass die Angelegenheit für ihn erledigt sei. Leider sind obgenannte Homepages nicht die einzigen, die verlockend wirken, aber irreführend sind. Deshalb nochmals: "Gratis gibt’s nichts!!!".
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