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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.SEPTEMBER 2005Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 54Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum REISEN Schwarze Liste der FluggesellschaftenDer Monat August hat durch vier Flugzeugunfälle mit insgesamt mehr als 300 Todesopfern auf tragische Art und Weise auf sich aufmerksam gemacht. Auch aus diesem Grund hat nun die Europäische Kommission ihr Augenmerk verstärkt auf das Problem der Flugsicherheit gelenkt und setzt sich bis Ende dieses, spätestens aber bis Anfang nächsten Jahres das Ziel, eine Schwarze Liste von Flugzeugunternehmen zu erstellen. Diese Liste wird jene Flugunternehmen aufzeigen, denen es aufgrund mangelnder Sicherheit verboten ist, im EU Raum zu fliegen. Die Europäische Kommission wird eine einheitliche Liste erstellen, nachdem die EU-Staaten ihre einzelnen Listen bekannt gegeben haben. Frankreich und Belgien haben als Vorreiter bereits eine solche Liste von 14 Fluggesellschaften im Internet veröffentlicht und fordern, zusammen mit Spanien und Deutschland eine verstärkte Harmonisierung der Kriterien zur Erarbeitung dieser Angaben.E-COMMERCE Europäische Verbraucherzentren stellen internationalen Bericht vorAuch in diesem Jahr haben die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) unter der Koordination von Irland und Schweden einen Bericht über den E-Commerce in 13 europäischen Staaten erstellt. Die größten Probleme im Zusammenhang mit dem Einkauf im Internet bestehen zweifelsohne bei der Lieferung. Der Bericht zeigt, dass die VerbraucherInnen vor allem bei Online-Anbietern aus den Nachbarländern einkaufen; dies ist auf die territoriale, kulturelle und sprachliche Nähe zurückzuführen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass noch viel getan werden muss, damit die VerbraucherInnen unbeschwert einen virtuellen Einkaufsbummel genießen können.Weitere Informationen zum Einkauf im Web finden Sie in unserem E-Commerce Ratgeber "Online kaufen, aber sicher". EUROPA Der europäische HaftbefehlDer Rahmenbeschluss des Europäischen Rates über den neuen Haftbefehl, welcher mittlerweile von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden ist, erleichtert und beschleunigt das Übergabeverfahren von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Demnach können die Justizbehörden beantragen, dass jener Mitgliedsstaat, in den der Verdächtige geflohen ist, diese Person zum Zwecke der Strafverfolgung überstellt. Nur in wenigen, ausdrücklich vorgesehenen Fällen, kann der Mitgliedsstaat die Auslieferung verweigern.FALL DES MONATS Hart erkämpftes GeldEine irische Konsumentin hatte im Sommer 2004 am Gardasee ein Armband für einen Preis von 62, 00 Euro erworben. Da jedoch das Schmuckstück zu groß war, war sie mit dem Händler so verblieben, dass er ihr das Armband nach erfolgter Anpassung nach Irland schicken würde. Als nach mehreren Monaten und endlosen E-mails die Konsumentin ihr Armband immer noch nicht bekommen hatte, entschied sie sich, das EVZ Dublin um Unterstützung zu bitten. Dieses hat uns Anfang 2005 den Fall übermittelt: Ende August hat die irische Konsumentin letztendlich ihr Geld zurückbekommen. Um zu diesem Resultat zu gelangen, bedurfte es aber eines eisernen Durchhaltevermögens von Seiten der Konsumentin und von unserer Seite aus: auch auf Drängen der Verbraucherin haben wir den Goldschmied in 10-Tagesabständen dazu aufgefordert, die Summe zurückzuerstatten. Nach dem x-ten Telefonat scheint es wohl auch dem Händler langsam zuviel geworden zu sein, und er hat nach monatelangem Hin und Her letztendlich den Preis von Euro 62,00 zurück erstattet.Und wieder einmal zeigt sich, dass sich unermüdliche Ausdauer im Verfolgen des Zieles bewährt macht!
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