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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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JULI-AUGUST 2005

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum



BLUE FLAG BEACHES

Die saubersten Strände 2005

Die blaue Flagge als Auszeichnung für die saubersten und am besten organisierten Strände wurde 2005 an 2442 Strände und 632 Häfen in 28 Ländern verliehen. Zum ersten Mal erhielten auch Strände in Polen, Kanada, Russland und Rumänien blaue Flaggen. Die blaue Flagge erhalten jene Strände und Häfen, in denen Wasserqualität, Umwelterziehung, Umweltmanagement (wie Mülltrennung usw.) sowie Sicherheits- und Serviceaspekte sichergestellt sind. Die genaue Liste der Blue Flag Beaches kann auf der Website www.blueflag.org eingesehen werden; es ist jeweils auch ersichtlich, ob die Strände behindertengerecht eingerichtet sind.

REISEN I

Wie reklamiere ich richtig

Im Falle einer mangelhaften Erfüllung eines Reisevertrages, sollte der Konsument:
1) vor Ort gleich reklamieren, um dem Reiseveranstalter oder den anderen Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben, die missliche Situation sofort zu beheben;
2) sich Beweise verschaffen anhand von Photos, Videoaufnahmen, Aussagen anderer unzufriedener Urlauber usw;
3) innerhalb von 10 Tagen nach Rückkehr, dem Reiseveranstalter, und zur Kenntnis auch dem Reisebüro, ein Reklamationsschreiben zukommen lassen, in dem die Missstände geschildert und der Schaden quantifiziert und möglicherweise auch dokumentiert wird.
Das EVZ stellt Musterbriefe zur Verfügung und berät Sie bei allen Reiseproblemen.


REISEN II

Reiserücktrittsversicherung

Worauf sollte man achten:
Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Rücktrittskosten beim Nichtantritt einer Reise, wenn die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson (Verwandte usw.) von einem der in der Polizze aufgezählten Ereignisse betroffen ist.
  • falls ein Rücktritt von der Reise erforderlich wird, ist dies dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro unverzüglich mitzuteilen, damit die Rücktrittskosten so gering als möglich gehalten werden;
  • bei chronischen Leiden sowie psychischen Erkrankungen ist die Versicherungsdeckung oft nur dann gegeben, wenn sie erstmals auftreten oder unterwartet akut werden;
  • einige Versicherer schließen die Tod und Erkrankungen von über 80-jährigen Risikopersonen aus.

FALL DES MONATS

Auslandsüberweisungen

Ein Kunde der Bancoposta bemerkte, dass ihm bei aus Deutschland eingehenden Überweisungen 2 Euro angelastet wurden, obwohl dies im Widerspruch zur Verordnung über EU-Auslandsüberweisungen steht.
Der Versuch, den Fall durch den „Ombudsman Bancario“ klären zu lassen, scheiterte aus Gründen der Unzuständigkeit. Ebenso ergebnislos verlief die Anfrage bei der Banca d’Italia, dem Aufsichtsorgan der Bankinstitute.
Letztendlich stellte er einen Rekurs beim ODECOBT (Organo decidente controversie in materia di bonifici transfrontalieri), der von der Post geschaffenen nächsthöheren Beschwerdeinstanz.
Und diese urteilte mit der sehr zufriedenstellenden Entscheidung: „Das Kollegium nimmt den Rekurs des Antragstellers an und verfügt, dass diesem der Betrag von Euro 2,00 zurück erstattet werde.“
Und das Beste an der ganzen Sache:
Die italienische Postbank hat daraufhin angeordnet, dass in Zukunft der Empfang von Auslandsüberweisungsbeträgen von EU bzw. EFTA Postbankkonten für den italienischen Postbankkunden kostenlos vonstatten geht.
Das EVZ spricht ein Kompliment aus: dem Verbraucher, da er mit seiner Ausdauer ans Ziel kam – und der Bancoposta, da ihr eigenes Beschwerdeorgan ganz im Sinne der Konsumentenpolitik einen unvoreingenommenen Schiedsspruch fällte.



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